Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 56

EU-Richtlinie umzusetzen, ein neues Gesetz, das zu unseren arbeitsrechtlichen Schutzverhältnissen gar nicht so gut paßt, weil diese in vieler Hinsicht ohnedies recht ausgeformt sind. Ein Mindeststandard, der in manchen Ländern noch nicht einmal ansatzweise existiert, steht in dieser Richtlinie.

In dieser Richtlinie stehen Dinge, die es bei uns im Detail zwar noch nicht gibt, die aber durchaus im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz vielleicht durch eine intelligente Novelle oder in den Baurechten vielleicht durch intelligente Adaptierungen hätten untergebracht werden können, wenn man schon die Richtlinie erfüllen muß. Aber es bedarf keines neuen, spezifischen Gesetzes, das mit anderen Schutzrechten interferiert, was letztlich dazu führt, daß die Unübersichtlichkeit weiter steigt – und die Schutzqualität hoffentlich auch, aber dessen bin ich mir nicht einmal so sicher.

Eines steht für mich fest: Wenn man auf einer Baustelle dann, wenn dort mehr als zwei verschiedene Professionisten tätig sind, einen eigenen Koordinator für die Sicherheit braucht, so wird das im Bereich des Häuslbaus einen Schub in Richtung Vermehrung der Schwarzarbeit bewirken. Denn hat man Schwarzarbeit am Bau, dann braucht man auch keinen Koordinator. Und es wird sich rasch herausstellen, daß Sie durch die Methode, die Sie verwenden, ein weiteres Lenkungsinstrument einbauen, sodaß Schwarzbau noch attraktiver wird. Das ist ein Fehler! Sie müssen die Verantwortlichkeiten festschreiben, Sie müssen an den Baunormen einiges ändern, Sie müssen vielleicht auch im Bereich der Bauaufsichten einige Anleitungen machen. Aber einfach, damit wir halt endlich – ohnehin vier Jahre zu spät! – die Richtlinie erfüllen, ein ganz neues Gesetz zu machen, dem werden wir nicht zustimmen können, selbst wenn Sie uns dann verdächtigen, daß wir uns bei einer EU-Richtlinie querlegen.

Wir legen uns bei der EU-Richtlinie überhaupt nicht quer. Wir legen uns nur dagegen quer, die Gesetzesflut weiter zu vermehren, keine Schutzverbesserungen damit zu erwirken, Schwarzarbeit weiter anzureizen und im übrigen auch überflüssige Kosten zu verursachen, nur damit Sie endlich in Brüssel, wenn auch vier Jahre zu spät, sagen können: Jetzt haben wir es endlich gemacht!

Ich möchte gerne wissen, ob all die Kollegen und Kolleginnen, die so häufig sagen, sie seien gegen die Gesetzesflut, jetzt dafür stimmen werden. Wahrscheinlich schon! Sonntags, bei der nächsten Parteiveranstaltung, werden sie wieder gegen die Gesetzesflut reden, donnerstags werden sie ein Gesetz mehr beschlossen haben. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

12.10

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Gatterer. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

12.10

Abgeordnete Edeltraud Gatterer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die Novelle zum Verbrechensopfergesetz ist sicherlich ein wichtiger und eigentlich längst fälliger Schritt in Richtung Verbesserung der Situation von Verbrechensopfern. Besonders bei Gewalt- oder Sexualdelikten nimmt nicht nur der Körper, sondern vor allem auch die Seele Schaden, und es ist dringend notwendig, daß sofort danach mit Therapie und Hilfe begonnen wird. In dieser Situation ist es aber auch dringend erforderlich, die Möglichkeit zu haben, einen Vertrauensarzt zu wählen, einen Therapeuten zu wählen, denn es entscheiden nicht zuletzt Sympathie und Vertrauen darüber, ob die Therapie zur notwendigen Heilung oder zur Besserung der Situation führt. Deshalb ist diese Gesetzesvorlage sehr positiv zu beurteilen.

Daß ein Kostenzuschuß bis zum Dreifachen ausbezahlt wird, ist sehr positiv. Wenn Kollege Öllinger gemeint hat, daß das vor allem bei Kindern sehr großzügig gehandhabt werden soll, so stimmt die ÖVP seiner Ansicht zu. Ich glaube, wir müssen in nächster Zeit beobachten, ob bei Kindern, vor allem mißbrauchten Kindern oder Kindern, die Mißhandlungen ausgesetzt waren, dieser Rahmen ausreicht. Der Ansatz ist sehr gut, aber wir müssen das im Auge behalten. (Beifall bei der ÖVP.)


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