Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 94

Frau Bundesministerin! Ich bin Ihnen dankbar, daß Sie in aller Kürze die entsprechenden Punkte aufgezählt haben, wenigstens jene, die im Jahre 1997 einer Ratifizierung entgegen gestanden sind. Ich darf daran erinnern, daß zum Zeitpunkt unserer damaligen Beratungen im Ausschuß Spanien bereits ratifiziert hatte. In dieser Übereinkunft ist auch klar nachzulesen, daß bei Ratifizierung von zwei Ländern der Inhalt des Übereinkommens in entsprechender Form umzusetzen gewesen wäre.

Ich möchte mich hier schon auch auf das beziehen, was in der Diskussion um Lassing immer ins Treffen geführt worden ist: Es wäre in Lassing hilfreich gewesen, wenn man nicht das Kartensystem gehabt hätte, sondern ein Orientierungs- und Ortungssystem, damit man gewußt hätte, wo die Bergleute unter Tage geblieben sind, wo sie damals zu finden und unter Umständen auch noch zu retten gewesen wären. Es wäre hilfreich gewesen, wenn die entsprechenden zusätzlichen Notausgänge vorhanden gewesen wären. Es wäre hilfreich gewesen, wenn das, was zu ratifizieren ist und was damals strittig war, nämlich die aktuellen Zukunftspläne und Notfallpläne für die neu erschlossenen Prospektionsgebiete, also auch für die Scheibe 1a und die dort genehmigten Vorgänge, im Ort und im Bergwerk vorhanden gewesen und den Rettungsmannschaften zur Verfügung gestanden wäre.

Ich glaube daher nicht, daß alles so fernab von der Diskussion um Lassing zu betrachten ist, sondern daß post festum festzustellen ist, daß so manches, wenn das Übereinkommen im Jahre 1997 ratifiziert und rechtzeitig in innerstaatliches Recht umgesetzt worden wäre, sehr wohl hilfreich gewesen wäre.

Frau Bundesminister! Gestatten Sie mir, noch auf einen weiteren Aspekt hinzuweisen. Ich mache mir darüber Sorgen – und mit mir machen sich sehr viele Menschen in ehemaligen Bergbauregionen diesbezüglich große Sorgen –, was geschieht, wenn die Bergwerke abgeteuft sind. Ich glaube, daß da das österreichische Bergrecht nicht ausreicht, daß die entsprechenden Vorkehrungen nicht ausreichend sind, um nachfolgende Naturkatastrophen, nachfolgende Wasserein- und -durchbrüche zu verhindern. Ich darf Sie beispielsweise an die Stillegung der Salinen in Hall in Tirol erinnern, wobei die Trinkwasserversorgung der ganzen Gemeinde, immerhin einer Stadt mit mehr als 10 000 Einwohnern, mit Sole verseucht worden ist. Die öffentliche Hand mußte letztlich die Sanierungsmaßnahmen zahlen, weil weder Pläne vorhanden waren, noch eine Überprüfung des abgeteuften Salzbergwerkes durch die Bergbehörde stattgefunden hatte. Ähnliche Zustände gibt es auch in anderen Bergwerksbereichen.

Ich glaube daher, es ist höchste Zeit, daß ratifiziert wird, aber endgültig werden wir das alles erst dann beurteilen können, wenn wir sehen, was im innerstaatlichen Recht bezüglich der Punkte, die noch nicht befriedigend gelöst sind, durch die Neuordnung des Bergrechtes und auch aufgrund der Neuregelung des Arbeitnehmerschutzrechtes in diesem Bereich tatsächlich umgesetzt wird. Ein erster richtiger Schritt ist getan. Ich bedauere namens der Freiheitlichen, daß dieser Schritt um ein Jahr und zwei Monate zu spät getan wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.00

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Hohes Haus! Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen zum laufenden Tagesordnungspunkt 5 und komme zum Aufruf einer dringlich zu behandelnden Anfrage.

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Überwachungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden (5225/J)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 5225/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.


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