Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 107

(ii) Das Europäische Parlament hat die Möglichkeit, darauf zu drängen, die Vorschläge der Vereinigten Staaten abzulehnen, private Nachrichten über das globale Kommunikationsnetz (Internet) für die amerikanischen Nachrichtenbehörden zugänglich zu machen. Ferner sollte das Parlament den neuen kostspieligen Verschlüsselungskontrollen nicht zustimmen, bevor innerhalb der EU eine umfassende Debatte über die Auswirkungen derartiger Maßnahmen stattgefunden hat. Diese Auswirkungen betreffen die Grund- und Menschenrechte der europäischen Bürger und die kommerziellen Rechte der Unternehmen, sich ohne ungerechtfertigte Überwachung durch Nachrichtenbehörden, die mit multinationalen Konkurrenten zusammenarbeiten, im Rahmen des Gesetzes zu betätigen.

(iii) Das Europäische Parlament sollte eine Reihe von Anhörungen von Experten einberufen, welche all die technischen, politischen und kommerziellen Tätigkeiten der Organisationen zum Thema haben, die sich mit der elektronischen Überwachung beschäftigen. Ferner sollte es mögliche Strategien ausarbeiten, um diese Tätigkeiten so zu gestalten, daß sie den Grundsätzen der demokratischen Verantwortlichkeit und Transparenz entsprechen. Bei diesen Anhörungen könnte man sich auch mit der Frage von eigenen Verhaltenskodizes befassen, um im Fall von Unregelmäßigkeiten und mißbräuchlicher Verwendung eine Wiedergutmachung zu gewährleisten. Man sollte in Kriterien ausdrücklich festlegen, wer überwacht werden darf und wer nicht, wie diese Daten gespeichert, verarbeitet und weitergeleitet werden dürfen und ob solche Kriterien und die entsprechenden Verhaltenskodizes öffentlich zugänglich gemacht werden sollten.

(iv) Das Mandat des Ausschusses für Grundfreiheiten und innere Angelegenheiten sollte dahin gehend erweitert werden, daß es die Befugnisse und Zuständigkeiten für alle Fragen im Zusammenhang mit den Grundfreiheiten umfaßt, die durch elektronische Überwachungsgeräte und Netze aufgeworfen werden; im Rahmen seines nächsten Arbeitsprogrammes sollte er eine Reihe von Berichten fordern, in denen folgenden Fragen nachgegangen wird:

(a) Wie könnten rechtlich verbindliche Verhaltenskodizes gewährleisten, daß neue Überwachungstechnologien den Datenschutzgesetzen entsprechen?

(b) Die Vorgabe von Leitlinien hinsichtlich der Praxis des Datenvergleichs und insbesondere der Verbindung von Überwachungssystemen mit anderen Datenbanken sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Sektor; dabei sollte auf die Frage eingegangen werden, wie man den Datenschutzbeauftragten der Mitgliedstaaten entsprechende Befugnisse zur Überprüfung des Betriebs von Datenvergleichssystemen erteilen könnte.

(c) Welche weiteren Rechtsvorschriften sollten erlassen werden, um den Verkauf von elektronischen Abhörgeräten und Wanzen an Privatpersonen und Unternehmen zu regeln, sodaß ihr Verkauf durch die gesetzliche Erlaubnis und nicht durch eine Selbstregulierung bestimmt wird?

(d) Wie kann gewährleistet werden, daß das Abhören von Telefongesprächen durch die Mitgliedstaaten auf einem Verfahren der öffentlichen Verantwortung, wie in a) oben erwähnt, beruht (z. B. wäre es denkbar, daß man für das Abhören von Telefonen eine Genehmigung beantragen muß, die vom jeweiligen Parlament in einem bestimmten Verfahren erteilt wird; in den meisten Fällen können die Strafverfolgungsbehörden nur unter höchst außergewöhnlichen Umständen, die der Genehmigungsbehörde so rasch wie möglich mitgeteilt werden müssen, Telefongespräche eigenmächtig abhören).

(e) Wie ist es möglich, die Technologien, mit deren Hilfe automatisch Kundenprofile und Anrufmuster für Freundschafts- und Kontaktnetze erstellt werden können, durch die gleichen Rechtsvorschriften zu regeln wie das Abhören von Telefongesprächen, und wie können sie dem Parlament des jeweiligen Mitgliedstaates gemeldet werden?

(f) Eine Untersuchung sollte in Auftrag gegeben werden, um festzustellen, welcher Art in den Mitgliedstaaten die besten Erfahrungen bei der Überprüfung von CCTV sind, um zu ermitteln, welche Aspekte der verschiedenen Verhaltenskodizes in einen einheitlichen Kodex und ein rechtliches Rahmenwerk übernommen werden könnten, das die Strafverfolgung, den Schutz der Grundfreiheiten sowie die Wiedergutmachung abdeckt.


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