(v) Schaffung von Verfahrensmechanismen durch die zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments, die Vorschläge für Technologien prüfen, die Auswirkungen auf die Grundfreiheiten im Zusammenhang mit der Überwachung haben (beispielsweise der Ausschuß für Telekommunikationen); diese Ausschüsse sollten verpflichtet werden, alle einschlägigen Vorschläge und Berichte an den Ausschuß für Grundfreiheiten weiterzuleiten, damit sich dieser dazu äußern kann, bevor irgendwelche politischen oder finanziellen Entscheidungen über deren Nutzung getroffen werden.
(vi) Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten über die Übermittlung der jährlichen Statistiken über das Abhören von Verbindungen in einer standardisierten und einheitlichen Form an die Parlamente der einzelnen Mitgliedstaaten. Diese Statistiken sollten umfassende Angaben zur tatsächlichen Zahl der angezapften Verbindungen enthalten, und die Daten sollten nicht aggregiert sein (um zu vermeiden, daß die Statistiken nur die Zahl der erteilten Genehmigungen ausweisen, während die überwachten Organisationen Hunderte von Mitgliedern haben können, deren Telefone angezapft werden).
(1) Gemeinsamer Standpunkt (EG) Nr. 1/95, vom Rat festgelegt am 20. Februar 1995 im Hinblick auf den Erlaß der Richtlinie 95/../EG des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr.
(2) Erklärung der Kommission – Transatlantische Beziehungen/ECHELON-System. Transatlantische Beziehungen nach dem Gipfeltreffen EU-USA vom 18. Mai und der Einsatz von Überwachungstechniken im Bereich der Kommunikation.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Dringliche Anfrage:
I. Fragen betreffend Überwachungsmaßnahmen in Österreich:
1. Wie viele Personen sind vom Datenmißbrauch der beiden Beamten des Innenministeriums betroffen?
2. Wurden diese Personen davon informiert?
3. Laut APA-Aussendung wurden angeblich Daten unter anderem auch an ,seriöse Firmen‘ weitergegeben. In Zukunft soll dies mit der Sicherheitsüberprüfung legalisiert werden. Wie rechtfertigen Sie die Sicherheitsüberprüfung für private Unternehmen, aber auch für Beamte mit den Aufgaben der Sicherheitsbehörden?
4. Warum werden von Ihnen die zahlreichen Jugendlichen, die in rechtswidriger Weise in den Jahren 1993 bis 1997 erkennungsdienstlich behandelt wurden, nicht verständigt?
5. Bis wann können diese betroffenen Jugendlichen damit rechnen, daß die ermittelten Daten gelöscht werden?
6. Warum werden nach wie vor Jugendliche – wie zuletzt in Preßbaum –, die Haschisch nur in einer Runde mitrauchen (zum Eigengebrauch besitzen), erkennungsdienstlich behandelt?
7. Werden Sie dafür sorgen, daß in allen Fällen, in denen die Daten rechtswidrig ermittelt wurden und von Amts wegen zu löschen sind, die betroffenen Personen davon verständigt werden?
8. In zahlreichen Fällen wurden personenbezogene Daten, auch nachdem die Staatsanwaltschaft keine Anzeige erstattet hatte, an andere Behörden, insbesondere Staatsbürgerschaftsbehörden, weitergeleitet und diesen Personen ein erheblicher Schaden zugefügt. Wie rechtfertigen Sie dieses rechtswidrige Vorgehen?