9. Der Antrag auf Widerruf ermittelter Daten kann nur eingebracht werden, wenn auch bekannt ist, daß von den Behörden Daten ermittelt wurden. Werden Sie daher dafür sorgen, daß grundsätzlich alle betroffenen Personen, über die personenbezogene Daten ermittelt werden, davon informiert werden?
10. Wie vereinbaren Sie die Sicherheitsüberprüfung insbesondere für private Firmen mit den Aufgaben der Sicherheitsbehörden?
11. Wie rechtfertigen Sie die im Entwurf zur Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes verankerte Regierungsinformation mit den Aufgaben der Sicherheitsbehörden?
12. Warum scheint bei der Ermittlung von personenbezogenen Daten psychisch Behinderter oder Kranker nach wie vor der Hinweis auf diesen Umstand (,Geisteskranker‘) auf?
13. Wie rechtfertigen Sie die Tatsache, daß in den Fällen der nach § 57 Abs. 1 Z 7, 8 und 9 SPG ermittelten personenbezogenen Daten, diese nach Widerruf der Fahndung (Erfüllung der Aufgabe) offensichtlich nicht gesperrt werden?
14. Haben Sie Untersuchungen angestellt, ob von weiteren ehemaligen Innenministern beziehungsweise Beamten der ,Stapo‘ Kopien von ,Stapo-Akten‘ angefertigt und mitgenommen wurden?
15. Ist es richtig, daß, wie vom ehemaligen Innenminister Soronics der Presse mitgeteilt wurde, in der Politischen Akademie der ÖVP mehrere Stapo-Akten beziehungsweise Kopien gelagert sind?
16. Wie der Fall des Herrn J. L. zeigt, gaben sich in vielen Fällen Beamte der Heeresnachrichtendienste als Staatspolizisten aus. Wie häufig hat es derartige Vorfälle gegeben und was wurde dagegen unternommen? Wurde von Ihrem Ministerium Anzeige erstattet?
17. Werden von Ihrem Ministerium Daten auch an die Heeresnachrichtendienste übermittelt?
18. Wenn ja, in welchen Fällen und aufgrund welcher gesetzlicher Grundlagen?
19. Durch den Akt von Doris Pollet-Kammerlander ist bekannt geworden, daß das Heeres-Abwehramt auch die Kraftfahrzeugnummern und -daten notierten. Haben die Beamten der Heeresnachrichtendienste Zugriff auf die KFZ-Dateien?
20. Wie beurteilen Sie die Ermittlung personenbezogener Daten durch die heeresnachrichtlichen Dienste, wie sie im Entwurf für ein Militärbefugnisgesetz festgeschrieben sind?
Fragen betreffend Überwachungsmaßnahmen auf EU-Ebene:
21. Wissen Sie von der Existenz eines multilateralen Telekommunikationsüberwachungssystems namens ,ECHELON‘, wie es vom Zwischenbericht des wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments beschrieben wird?
22. Kennen Sie das ,Transatlantische Abkommen‘ von Madrid vom 3. Dezember 1995 und eine dabei getroffene geheime Vereinbarung zwischen der EU und den USA, ein internationales Netz zum Abhören von Telefongesprächen einzurichten, und zwar über ein geheimes Netz von Ausschüssen, die im Rahmen des III. Pfeilers des Vertrages von Maastricht für die Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Ordnung gebildet werden?
23. Wenn ja, war Österreich an Vorbereitungen und/oder dem Abschluß der Vereinbarung in irgendeiner Weise beteiligt?
24. Wenn ja, ist Österreich an dieses Abkommen gebunden?