Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 110

25. Hat die österreichische Bundesregierung Kenntnis davon, daß bei der Überwachung der österreichischen Telekommunikation eine technische Einrichtung der NSA in Bad Aibling eingesetzt wird?

26. Kennen Sie zu diesem Abkommen einen gemeinsamen Action-Plan zur Überwachung des Telefonverkehrs?

27. Was ist der Inhalt des EU-Dokumentes ENFOPOL 112 10037/95?

28. Können Sie den Bürgern und Bürgerinnen Österreichs garantieren, daß Telefongespräche oder der Telekommunikationsverkehr in, von und nach Österreich von einer Behörde eines Drittstaates niemals systematisch abgehört werden?

29. Ist ein Joint Action ,out of area‘-Überwachungsplan als sogenannter A-Punkt im Rat für Fischereifragen beschlossen worden, und wenn ja, wann?

30. Hat Österreich diesem Plan zugestimmt?

31. Entspricht es den Tatsachen, daß unter österreichischer Ratspräsidentschaft eine Entschließung zur ,Überwachung des Telekommunikationsverkehrs in bezug auf neue Technologien‘ erarbeitet wird?

32. Entspricht es den Tatsachen, daß sich darin die Mitgliedsländer verpflichten, allen Telekommunikationsbetreibern auf ihrem Staatsgebiet alle technischen Vorkehrungen aufzuerlegen, die eine umfassende Überwachung aller Telefongespräche, E-Mails, Internetaktivitäten, TeilnehmerInnendaten, Standortbestimmung von Handy-TeilnehmerInnen und des Kommunikationsinhaltes ermöglichen sollen?

33. Entspricht es den Tatsachen, daß unter österreichischem EU-Vorsitz ein Rechtshilfeübereinkommen vorbereitet wird, das die grenzüberschreitende Überwachung des gesamten Telekommunikationsverkehrs erleichtern soll?

34. Ist es richtig, daß im Zusammenhang mit der im Amsterdamer Vertrag vorgesehenen Erweiterung der operativen Kompetenzen von EUROPOL eine Situation eintreten könnte, in der EUROPOL eine zur Überwachung des Telekommunikationsverkehrs legitimierte Behörde wird, ohne der Kontrolle des EuGH und ohne der Kontrolle des Europäischen Parlaments zu unterliegen?

35. Ist es richtig, daß durch die Ausweitung der operativen Befugnisse von EUROPOL eine Aushöhlung nationaler Grundrechte und Rechtsschutzgarantien kommen könnte?

36. Ist es richtig, daß aufgrund einer pauschalen Ermächtigung des Rates im Amsterdamer Vertrag die Ausweitung der operativen Befugnisse von EUROPOL keiner Legitimation durch die nationalen Parlamente mehr bedarf?

37. Sehen Sie, Herr Bundesminister, in den angeführten Entwicklungen im Bereich der inneren Sicherheit eine Gefahr für die Grund- und Bürgerrechte in Europa?

38. Was haben Sie unternommen, um sicherzustellen, daß es in der Europäischen Union durch den Ausbau der inneren Sicherheit zu keiner Schwächung, Aushöhlung und Gefährdung von Grundrechten und rechtsstaatlichen Prinzipien kommen kann?

39. Können Sie garantieren, daß es zu keinerlei operativen Kompetenzen kommt, ohne daß die Immunität der EUROPOL-Bediensteten vor Strafverfolgung aufgehoben wird?

40. Teilen Sie die Auffassung, daß im Falle einer Destabilisierung der Demokratie oder einer Regierungsübernahme durch eine extrem rechte Partei diese Überwachungsmaßnahmen ohne


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