Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 113

ihnen sagen, daß es darüber einen Akt geben und daß dieser den betreffenden Politikern vorgelegt werden wird.

All das sind Aufgaben, die mit den traditionellen Polizeibefugnissen meines Erachtens und unseres Erachtens nicht in Einklang zu bringen sind, sondern einfach dem Spitzelgedanken Vorschub leisten.

Herr Bundesminister! Wir brauchen keine Gummibestimmungen zur Ausweitung staatspolizeilicher Befugnisse unter dem Titel "Allgemeine Gefahrenerforschung"! Das ist einfach ein Freibrief für staatspolizeiliche Tätigkeiten, wie die Heeres-Nachrichtendienste sie auch gerne hätten! Was wir statt dessen bräuchten, ist die Erforschung konkreter Gefahren zum Beispiel durch Amtsanmaßung und Amtsmißbrauch, die aktenkundig sind.

Uns liegt mindestens ein Fall vor, in dem sich Mitarbeiter des Heeres-Abwehramtes als Staatspolizisten verkleidet und auf diese Weise versucht haben, sich Informationen zu beschaffen. (Abg. Madl: Wie verkleidet man sich als Staatspolizist? – Abg. Dr. Haider: Sind Sie auch Staatspolizist?) – Ich weiß nicht, wie man sich als solcher verkleidet. Das ist eine gute Frage! – Jedenfalls haben sie sich als solche ausgegeben, und darauf kommt es an. (Zwischenruf des Abg. Mag. Mühlbachler.)

Es mag sein, daß der konkrete Fall vor Ihrer Amtszeit eingetreten ist, Herr Minister Schlögl. Aber die Frage lautet: Gibt es solche Fälle auch heute noch? Was würden Sie in einem solchen Fall unternehmen? Rufen Sie den Verteidigungsminister an und sagen Sie: Geh, Werner, laß das in Zukunft bitte sein!?

Oder ist die Staatspolizei beauftragt worden, den betreffenden Amtsmißbrauch aufzuklären und die Amtsanmaßer zu ermitteln? Haben Sie oder Ihre Vorgänger Anzeige erstattet gegen diese Personen? (Zwischenruf bei den Freiheitlichen.) Oder verlassen Sie sich darauf, daß nach echt kakanischer Manier sowieso nichts herauskommt, wenn die Heeres-Nachrichtendienste ermitteln, und daß nach der seit einigen Wochen bekannten Methode spätestens dann, wenn der zuständige Minister ausscheidet, die Information in eine Kiste verpackt und nach Hause genommen wird, dort im Keller – oder allenfalls im Keller der zuständigen Parteiakademie – vermodert? (Beifall bei den Grünen.)

Herr Minister! Wenn Sie sich an die Fakten halten, die Sie selbst verkündet haben, dann wissen Sie, daß 27 000 Sicherheitsbeamte auf die verschiedenen Dateninformationssysteme Zugriff haben und daß 93 000 Zugriffe täglich erfolgen. Wie wollen Sie gewährleisten, daß diese Daten nicht mißbraucht werden?

Wir wissen doch heute schon von zahlreichen Fällen, in denen Daten rechtswidrig ermittelt worden sind, in denen Daten rechtswidrig verarbeitet worden sind, rechtswidrig übermittelt worden sind – zum Beispiel von Sicherheitsbehörden an Staatsbürgerschaftsbehörden – oder in denen Daten rechtswidrigerweise nicht gelöscht worden sind. Und wir wissen seit einigen Tagen, daß von Beamten des Innenministeriums über Jahre hinweg Daten mißbräuchlich weitergegeben, das heißt verkauft worden sind.

Ich frage Sie: Was steht im Hinblick darauf in der Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz? – Nichts steht in der Novelle – außer der Einrichtung eines Menschenrechtsbeirates, die von uns selbstverständlich schon lange gefordert wurde und auch begrüßt wird.

Ich möchte darauf jetzt nicht näher eingehen, aber die Zusammensetzung dieses Beirates gibt allerdings zu den schlimmsten Befürchtungen Anlaß, weil Sie selbst mindestens die Hälfte der Mitglieder dieses Beirates bestellen werden.

Herr Bundesminister! Im Rahmen der EU-Präsidentschaft ist Ihr Ressort und sind Sie persönlich dadurch aufgefallen, daß Sie ein sogenanntes Strategiepapier mit einer Einschränkung des Asylrechts vorgelegt haben, das Sie anschließend zurückziehen mußten.


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