Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 156

ist! Nur dann kann ich auch in der Aufsichtsfunktion, die ich habe, die mein Haus hat, handeln und kann, wenn eine Fehlentscheidung getroffen wird, ein Fehlverhalten oder auch ein unsensibles Verhalten feststellbar ist, versuchen, das abzustellen, damit genau in jener gemeinsamen Verantwortung gehandelt wird, die Sie sich wünschen, die ich mir wünsche, die sich dieses Haus auch wirklich wünscht.

Sehr geschätzte Frau Abgeordnete! Ich glaube doch, daß die Anfragebeantwortung in einer Form ausführlich gewesen ist, die erkennen läßt, mit welchem Zugang auch ich diese Frage betrachte und beleuchte. Ich meine aber, daß das Arbeitsmarktservice schon auch in Umsetzung eines öffentlich-rechtlichen Auftrages die Verantwortung hat, sehr wirkungsvoll im Positiven umzugehen, Kolleginnen und Kollegen, die Arbeit suchen, die Beratung brauchen, die gewisse Qualifikationen brauchen, wirklich zu sehen, die richtigen Entscheidungen zu treffen und die richtigen Angebote zu machen.

Es liegt in der Erfahrung des Arbeitsmarktservices, in meiner, aber auch in jener der Privatwirtschaft, daß verschiedene Formen von Tests, daß verschiedene Formen von Befragungen, daß Erhebungen wesentlich dazu beitragen können, daß in qualifizierterer, effizienterer und daher auch für die Betroffenen besserer Form Entscheidungen getroffen, Maßnahmen gesetzt werden können.

Erlauben Sie mir, nur eines zu sagen, was mich gerade bei Ihnen, Frau Dr. Schmidt, wundert. Hier wird ausschließlich betreffend Arbeitsmarktservice eine Form eines Tests hinterfragt und kritisiert. Wenn Sie gegen derartige Maßnahmen sind, dann müssen Sie diese aber auch in der Privatwirtschaft anprangern und sagen: Das ist kein gangbarer Weg, ich will, daß es auch in der Privatwirtschaft nicht möglich ist, derartige Formen des Screenings, der Persönlichkeitserfassung, des Hinterfragens zu machen! Es darf keine Fragebögen, es darf keine Personalfragebögen, es darf keine Assessment Center geben, es darf überhaupt nichts geschehen.

Ich meine, diese differenzierte Haltung zu dem, was dem AMS zugestanden wird und was in der Privatwirtschaft als richtig, notwendig und angebracht gesehen wird, ist ein Widerspruch, den ich persönlich nicht verstehe – gerade bei einer Partei wie dem Liberalen Forum, bei einer Person und Persönlichkeit, wie Sie, Frau Dr. Schmidt, es sind.

Ich glaube daher, daß es in der Verantwortung des Arbeitsmarktservices liegt, zur Wahrnehmung der Aufgabe bei Wahrung aller Datenschutzvoraussetzungen geeignete Methoden zu finden. Ich habe keine Veranlassung – und ich habe das wirklich hinterfragt –, daran zu zweifeln, daß irgendwo datenschutzrechtliche Vorschriften verletzt werden. Ich weiß auch, daß hinsichtlich der Sensibilität der Verantwortlichen im Arbeitsmarktservice, insbesondere aufgrund der öffentlichen Diskussion, insbesondere aufgrund der Transparenz, die bei allen Handlungen gegeben sein muß, verantwortungsbewußt umgegangen wird.

Ich bitte Sie, auch dem Arbeitsmarktservice zuzugestehen, neue Formen, wie man in der Beratung, in der Vermittlung, aber auch in der gemeinsamen Beurteilung eines Weges in der Privatwirtschaft umgeht, anwenden zu dürfen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.16

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir setzen in der Debatte fort.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Hagenhofer. Für Sie und die folgenden Rednerinnen und Redner gilt eine Redezeit von 5 Minuten. – Bitte.

18.16

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Anfrage des Liberalen Forums durch Herrn Kollegen Kier enthält den Vorwurf an das Arbeitsmarktservice, daß die psychologischen Tests – ich sage jetzt einmal – nicht auf freiwilliger Basis hinsichtlich der Eignung für bestimmte Arbeitsplätze und hinsichtlich bestimmter Qualifikationsmaßnahmen durchgeführt werden. Gleichzeitig wird


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