Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 163

Herbert Buchinger macht da also Vorschläge, wie man der öffentlichen Aufregung und Kritik vorbeugen könnte, indem bei allen Fragebogenaktionen in Zukunft jeder, der einen Fragebogen absolviert, drei Erklärungen unterschreiben soll, drei Zustimmungserklärungen.

Erstens: eine Zustimmungserklärung zu Eignungstests und Verwertung der Ergebnisse.

Zweitens: eine Zustimmungserklärung, daß die Testergebnisse in elektronischer Form aufgehoben werden und in Zukunft für gleiche Zwecke verwendet werden, für die sie ursprünglich angefertigt wurden.

Drittens: eine Erklärung, daß diese erste und zweite Erklärung ohne Druck und freiwillig abgegeben wurden.

Dann wird interpretiert: Wer nur die erste und dritte Erklärung unterschreibt, kann zum entsprechenden Test zugelassen werden. Wer nur die erste Erklärung unterschreibt, insbesondere wenn die dritte Erklärung verweigert wird, kann nicht zu einem Eignungstest zugelassen werden. Allenfalls kommt eine ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit gemäß § 8 Arbeitslosenversicherungsgesetz in Frage.

Die Sanktion: In § 8 – gesundheitliche Testung – ist natürlich der Ausschluß aus der Leistung festgelegt. – Das wird dann auch in weiterer Folge von Herbert Buchinger angeführt; ich kann es Ihnen vorlesen.

Diese Untersuchungen, bei deren Verweigerung eine Sanktion nach § 8 Abs. 2 AlVG droht, sollten gar nicht über das fragliche Testinstitut laufen. – Das ist immerhin der Vorschlag des Leiters des Bundesamtes, der an Sie adressiert war und der in puncto Freiwilligkeit eine, wie mir scheint, leider nicht sehr eindeutige Antwort auf die von uns gestellten Fragen gibt.

Frau Bundesministerin, ein anderer Punkt: Das Landes-AMS sagt sehr klar, die Daten sollen nur dem Betroffenen übergeben werden. Da gibt es einen Beschluß des Landesdirektoriums. Von Ihrer Seite höre ich in der Anfrage, die Daten sollen aufgehoben werden.

Frau Bundesministerin! Es sind mehr Fragen offen, als Antworten gegeben wurden, und ich ersuche deshalb um eine weitere und intensive Behandlung dieses Themas. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten des Liberalen Forums.)

18.45

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich nehme jetzt die Verhandlungen über den 5. Punkt der Tagesordnung wieder auf.

Mir liegt noch eine Wortmeldung vor, und ich bitte, für die entsprechende Präsenz zu sorgen. Wir stimmen nach dieser einen Rede ab, wenn nicht noch zusätzliche Wortmeldungen einlangen.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Grollitsch. Freiwillige Redezeitbeschränkung 5 Minuten. – Bitte.

18.46

Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich soll nun also die Debatte zurückführen zu einem Bergarbeiterschutzproblem, denn ein Problem scheint es zu sein, Frau Bundesministerin, auch wenn Sie keinen Zusammenhang zu Lassing sehen und auch wenn Sie im letzten Jahr keinen Handlungsbedarf in dieser Frage sahen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite