Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 164

Ich möchte Sie doch darauf verweisen, daß am 1. Juli 1997 der Ministerrat diese Vorlage dem Ausschuß mit der Aufforderung oder mit dem Wunsch zur Verfügung stellte, diese zur Kenntnis zu nehmen. Wenn man diese Übereinkunft liest, dann kann man nicht übersehen, Frau Bundesministerin, daß die Übereinkunft dann zu ratifizieren überflüssig wird, wenn die Bestimmungen durch nationale Gesetzgebung und durch Praxis bereits jenen Level der Sicherheit erreicht haben, den die Übereinkunft vorsieht.

Meine Damen und Herren! Das, glaube ich, hat sich im Kopf der Minister abgespielt, als sie lediglich um eine Kenntnisnahme dieser Übereinkunft ersucht haben. Das ist auch der geistige Horizont, den wir aus einer Anfragebeantwortung von Herrn Bundesminister Farnleitner erfahren. Frau Kollegin Petrovic fragt ihn bezüglich Lassing, und er antwortet zu Punkt 49: Die Präventivmaßnahmen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit im Bergbau sind erfolgreich und grundsätzlich erfreulich.

Wenn man also von der Voraussetzung ausgeht, daß wir beste gesetzliche Regelungen haben, dann ist kein Handlungsbedarf gegeben. Nichtsdestoweniger unterstützen wir diese Übereinkunft. Wir haben im Ausschuß zugestimmt und werden auch heute hier zustimmen, weil wir eben nicht der Ansicht sind, daß alles Rechtens ist.

Frau Bundesministerin! Ich weiß nicht, ob Ihnen bekannt ist, daß es, seit es Aufzeichnungen über Bergwerksunfälle gibt, kein einziges Jahr gab – ich korrigiere mich –, nur ein einziges Jahr gab, in dem es keine tödlichen Bergwerksunfälle in Österreich gab, das war das Jahr 1990. In jedem anderen Jahr gab es solche Unfälle, und zwar: 1985 drei, 1986 vier, 1987 drei, 1988 zwei und so weiter. Es sind dies traurige Ergebnisse in einem Arbeitsbereich, der zugegebenermaßen höchst gefährlich ist.

Es hat keinen Sinn, die Augen davor zu verschließen, denn auch die Zahl der schweren Unfälle im Bergbau, Frau Bundesministerin, hat sich in der Zeit der Aufzeichnung, etwa in diesem Jahrhundert, unwesentlich reduziert. Seit es Aufzeichnungen gibt: Je Million verfahrene Arbeitsstunden schwere Unfälle etwa 1988 17,3, 1993 18,8. Das ist eine konstante Entwicklung, die wieder einmal deutlich zeigt: Bergbau ist gefährlich!

Wir haben einen Rückgang des Grubenrettungswesens im untertägigen Bergbau zu verzeichnen, und das "Österreichische Handbuch für Montanwesen" stellt fest, daß es lediglich noch zwei Betriebe in Österreich sind, die Grubenrettungsdienste halten.

Das heute zu ratifizierende Abkommen sieht vor, daß der Grubenrettungsdienst in entsprechendem Maße auszubauen ist, und selbstverständlich ist genau in diesem Bereich auch für uns Handlungsbedarf. Frau Bundesministerin! Es kann nicht angehen, daß lediglich in zwei Firmen solche Dienste existieren. Ich weiß, es gibt Übereinkünfte mit Deutschland, ich weiß, daß auch beim Bundesheer ein solcher Dienst existiert, aber das kann es nicht sein. Es muß ganz einfach die Feuerwehr oder es müssen andere Organisationen hier einspringen.

Lassing hat das deutlich gezeigt, Frau Bundesministerin, auch wenn Sie sich dagegen wehren, daß da ein Zusammenhang besteht. Ich verstehe eigentlich nicht, daß Sie diesen Zusammenhang nicht von sich aus herstellen wollen. Was ist denn Böses daran, wenn man aus diesem furchtbaren Ereignis lernt? Einige haben daraus gelernt, und ich habe das Gefühl, daß diese heute zu beschließende Vorlage natürlich schon vom Zeitlauf und vom Inhalt her mit Lassing zu tun hat und eine Lehre daraus ist. Hoffentlich ist es eine positive Lehre. Verschließen wir nicht die Augen davor, und geben wir einfach zu, daß wir vor einem Jahr den Inhalt verschlafen haben. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.51

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt dazu keine weitere Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Seitens des Berichterstatters wird kein Schlußwort gewünscht.

Ich bitte die Plätze einzunehmen, denn wir kommen jetzt zur Abstimmung.


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