Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 165

Zunächst stimmen wir ab über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, dem Abschluß des gegenständlichen Staatsvertrages: Übereinkommen (Nr. 176) über den Arbeitsschutz in Bergwerken in 1463 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Genehmigung sind, um ein entsprechendes Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Die Genehmigung wird mehrheitlich erteilt.

Wir stimmen jetzt ab über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, wonach der vorliegende Staatsvertrag im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.

Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Dieser Antrag ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich stimmen wir ab über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, die Empfehlung (Nr. 183) betreffend den Arbeitsschutz in Bergwerken in 1463 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Kenntnisnahme der Empfehlung sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Die Empfehlung wird mehrheitlich angenommen.

6. Punkt

Erste Lesung des Antrages 863/A der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Antragsteller ist Herr Abgeordneter Öllinger. Ich erteile ihm als erstem Redner das Wort. – Bitte.

18.53

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Damen und Herren! Wir haben diesen Antrag eingebracht, weil im Zusammenhang mit unserem Begehren, die Liste der Berufskrankheiten um die in der Europäischen Berufskrankheitenliste vorgesehenen Krankheiten zu ergänzen und zu erweitern, dieser Punkt, der uns sehr wichtig war und nach wie vor ist, kaum erörtert wurde.

Seit Jahren fordern die Arbeitnehmervertretungen, aber nicht nur diese, daß sich auf dem Gebiet der Berufskrankheiten in unserem Land etwas ändern muß. Ich habe – das ist vielleicht schon fast ein persönliches Hobby – es mir immer zur Aufgabe gemacht, darauf hinzuweisen, daß Österreich auf dem Gebiet der Berufskrankheiten ein europäisches Unikat darstellt. Während sich in allen anderen europäischen Ländern die Berufskrankheiten in den letzten 10 bis 20 Jahren vermehrt haben beziehungsweise nur dort, wo es sehr guten Gesundheitsschutz gegeben hat, vermindern konnten, haben wir in Österreich seit Beginn der neunziger Jahre das Phänomen, daß die Zahl der Berufskrankheiten nicht wächst, auch nicht stagniert, sondern stark rückläufig ist.

Das beginnt mit dem Jahr 1989. Im Jahr 1988 hatten wir noch 2 800 Berufskrankheiten, 1989 waren es 1 750, also um 40 Prozent weniger. Die Statistik der Unfallversicherung weist dazu aus, es handle sich nur um Probleme in der EDV-mäßigen Erfassung in diesem Jahr, im nächsten Jahr werde dieses Manko wieder beseitigt sein.

Liest man sich dann die Berufskrankheitenentwicklung in den weiteren Jahren durch, so wird man feststellen, daß dieser Knick, der im Jahr 1989 erfolgt ist, sich im Prinzip in allen weiteren Jahren fortsetzt und wir uns in Österreich 1996/97 bei, so glaube ich, 1 300 oder 1 400 Berufskrankheiten befinden; das wäre eine Halbierung gegenüber den achtziger Jahren.


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