Nicht umsonst wurde in einer empirischen Studie von Mag. Mario Steiner vom IHS festgestellt:
"Nachdem für die Periode von 1991 bis 1993 ein gewisser Ausgleich sozialer Ungleichheitsrelationen festgestellt werden kann, ist anschließend innerhalb von zwei Jahren, 1993 bis 1995, der Anteil der Eltern von StudienanfängerInnen mit nur mittlerer Bildung um mehr als 3,5 Prozent gesunken, jener mit höherer Bildung im gleichen Ausmaß gestiegen. Vom Wintersemester 1995/96 zum Wintersemester 1997/98 kann eine weitere, nochmals beschleunigte Abnahme um 4,3 Prozent und damit eine Verschiebung zuungunsten Erstimmatrikulierender, deren Eltern nur mittlere Bildung aufweisen, verzeichnet werden." – Ende des Zitats.
Diese sehr differenzierte Darstellung des Mißverhältnisses bedeutet einfach ausgedrückt: Diejenigen, deren Eltern nicht genügend verdienen beziehungsweise deren Eltern unter dem Durchschnitt liegen, haben massive Beschränkungen im Hinblick auf ihr Studium und sind mehr oder weniger stark behindert, einen höheren Bildungsweg einzuschlagen. – Das war das Ergebnis der Sparpakete, und dieses Ergebnis versuchen Sie jetzt auszugleichen. Dieser Ausgleich ist aber minimal und halbherzig, und deshalb werden wir dieses Studienförderungsgesetz ablehnen, denn dieser Ausgleich ist für uns zu gering und macht das nicht wett, was durch die Sparpakete verursacht worden ist. (Beifall bei den Grünen.)
Auch weiterhin besteht der Zwang für viele Studierende, während des Studiums zu arbeiten, und es gibt wieder Leute, die länger studieren müssen, weil sie nebenbei arbeiten. 20 bis 25 Prozent der Studierenden haben im Durchschnitt nur 1 000 S frei verfügbares Einkommen, und das ist weit unter jeglichem Existenzminimum, das ist unwürdig! Deshalb meinen wir, daß dieses Studienförderungsgesetz nichts wettmacht, was auf der anderen Seite zugemutet worden ist.
Der zweite Aspekt, den wir diskutieren wollen, ist die Frage des Wahlrechts bei den Hochschülerschaften. Hier sehen wir einen gewissen Fortschritt. Ursprünglich hatte der Entwurf wirklich die Funktion eines Meilensteins und war ein konstruktiver Beitrag zur generellen Ausweitung des passiven Wahlrechts auf alle Ausländerinnen und Ausländer. Dann gab es aber Diskussionen, und in der Folge wurden zwei Klassen geschaffen: die Ausländer im EWR-Bereich und die Ausländer außerhalb des EWR-Bereichs. – Das ist für uns indiskutabel, denn wir meinen, daß Ausländer, ganz egal, aus welchem Bereich sie kommen, an den Universitäten das passive Wahlrecht innehaben sollen. Sie sollen gewählt werden können. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)
Wir sehen darin ein wesentliches Menschenrecht, das auch universitär zu verankern ist. Daher plädieren wir dafür, daß in diese Richtung doch noch ein Schritt unternommen wird, und stellen folgenden Abänderungsantrag:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde zum Bundesgesetz über die Vertretung der Studierenden an den Universitäten (Hochschülerschaftsgesetz 1998 – HSG 1998), 1513 der Beilagen
1) In § 35 soll Abs. 1 lauten:
(Verfassungsbestimmung) "Die ordentlichen Studierenden sind unabhängig von der österreichischen Staatsbürgerschaft für die Wahl von Organen der Österreichischen Hochschülerschaft und der Hochschülerschaft an den Universitäten aktiv und passiv wahlberechtigt."
2) § 35 Abs. 2 entfällt, die Absätze 3 bis 8 werden entsprechend zu den Absätzen 2 bis 7.
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