Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 227

Es ist evident, daß man im Zeitalter der Technologisierung auf technische Innovationen rasch und effizient reagieren muß, aber auch dazu braucht man die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen. Deshalb wurde der von uns zu behandelnde Gesetzentwurf so gestaltet, daß lediglich die Rahmenbedingungen für das Funker-Zeugniswesen festgeschrieben wurden und die näheren Ausgestaltungen dem Verordnungsgeber übertragen werden.

Die Neugestaltung der gesetzlichen Grundlage für Funker-Zeugnisse kann mit folgenden Schlagworten skizziert werden: liberaler, regionaler und verwaltungsschonender – liberaler durch den Wegfall der Ausbildungsbestätigung sowie der Verläßlichkeit als Voraussetzung für die Zeugnisausstellung, regionaler durch die Dezentralisierung der Prüfungen und der Ausstellung von Flugfunkzeugnissen zu den Behörden erster Instanz und verwaltungsschonender aufgrund der Vereinfachungen, die sich durch den Entfall des Verfahrens der Zulassung von Ausbildungsunternehmen, aber auch durch die Reduzierung der Zahl der Mitglieder der Prüfungskommissionen ergeben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Regierungsvorlage 1250 der Beilagen, Bundesgesetz betreffend Funker-Zeugnisse, wurde vom Verkehrsausschuß behandelt und unter Berücksichtigung der Abänderungsanträge der Abgeordneten Parnigoni und Kukacka einstimmig angenommen.

Ich ersuche Sie daher abschließend, Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf zu geben, um so dem Fortschritt im Funkwesen auch auf legislativer Ebene Rechnung zu tragen. (Beifall bei der SPÖ.)

23.05

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Parnigoni. – Bitte.

23.05

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Bundesminister! (Ruf bei der ÖVP: Wie viele Frequenzen waren das jetzt?) Ich möchte einige Sätze zum eingebrachten Entschließungsantrag der Freiheitlichen sagen.

Abgeordneter Schweitzer hat diesen Antrag eingebracht, und es war ja schon an seinen Ausführungen die "Qualität" dieses Antrags erkennbar. Denn wenn er davon spricht, daß – wie man auch nachlesen kann, nur steht es dort natürlich etwas anders – die Höchstgerichte im Bereich der Telekommunikation regieren und daß man um "1 800 Frequenzen" streitet, dann, meine Damen und Herren (Zwischenruf des Abg. Mag. Schweitzer) – na selbstverständlich –, ist erkennbar, welche Qualität dieser Antrag hat, nämlich keine! (Die Abgeordneten Mag. Schweitzer und Ing. Meischberger: Achtzehnhunderter-Frequenzen ...!) Herr Abgeordneter Schweitzer kennt sich da überhaupt nicht aus.

Tatsache ist, daß es in diesem Bereich, in dem es um sehr viel Geld geht – die Investitionen in ein solches Netz belaufen sich auf 12 Milliarden Schilling –, selbstverständlich zur Ausjudizierung eines Rechtsstandpunktes kommen kann.

Da Sie zur Nahverkehrsfinanzierung Stellung genommen haben: Es ist ganz klar, daß ein Gesetzeswerk, durch das die Länder gerne alle Macht hätten, der Bund aber alles zahlen soll, in der Begutachtung strittig ist.

Da Sie dem Verkehrsminister vorwerfen, daß der Bundesverkehrswegeplan nicht zeitgerecht vorliegt, sage ich dazu nur: Einem ist erst seit eineinhalb Jahren Minister und hat immerhin nach eineinhalb Jahren Amtszeit als Verkehrsminister den "Masterplan" vorgelegt, und der wurde in der Regierung beschlossen. Es kann also nicht stimmen, daß das Wirtschaftsministerium davon nicht informiert gewesen ist.

Das, was Sie zum Thema Bewältigung der Transitproblematik argumentieren, ist völlig falsch, denn das elektronische Ökopunktesystem funktioniert. Daß jemand, der bei der Vergabe den kürzeren gezogen hat, dann den Rechtsweg beschreitet, ist eine andere Sache.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite