gesetz gerade das Gegenteil von dem erreichen werde, was es erreichen sollte, nämlich jenen Menschen, die tatsächlich verfolgt werden, den Zugang zu einem ordentlichen Asylverfahren zu sichern. Die bisherige Praxis hat jedoch gezeigt, daß sich all diese Befürchtungen nicht bewahrheitet haben, und viele der Verbesserungen, die wir damals eingeführt haben, werden nun von den damaligen Kritikern sehr unterstützt.
So haben wir beispielsweise einen Unabhängigen Bundesasylsenat eingeführt, eine zweite Instanz. Ich kann mich noch daran erinnern, wie das diskutiert worden ist, wie das kritisiert worden ist, wie vor allem die Besetzung des Vorsitzenden von den Grünen und Liberalen diskutiert und kritisiert worden ist. Nun ist der Unabhängige Bundesasylsenat eine Institution, die wirklich anerkannt ist, und sein Vorsitzender, der heute hier ist, genießt breiten Respekt, Respekt von vielen Seiten. Ich glaube, das ist sehr wichtig, und darauf können wir gemeinsam sehr stolz sein. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir haben aber damals auch die Drittstaatklausel verbessert, meine sehr geehrten Damen und Herren. Bisher war es immer so, daß die Drittstaatklausel gewissermaßen als eine Vergangenheitsprognose gegolten hat, das heißt also, ob jemand in der Vergangenheit vor Verfolgung in dem entsprechenden Drittstaat sicher war. Wir haben damals festgelegt, daß es nicht um die Vergangenheit geht, sondern um die Zukunft, daß entscheidend ist, was in Zukunft den Menschen in den Drittstaaten passieren wird. Ich glaube, auch das war wichtig. Und wir haben beispielsweise auch die Anerkennung von sexueller Gewalt gegen Frauen aus politischen Motiven heraus als Asylgrund festgesetzt.
Deshalb glaube ich, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß das neue Asylgesetz, wie wir es damals beschlossen haben, ein wichtiger, ein mutiger Schritt war, und daß das ein Gesetz ist, das sich in der Praxis auch bewährt hat.
Es stimmt auch, Herr Abgeordneter Kier, was ich damals angekündigt habe: daß wir dieses neue Asylgesetz ein Jahr lang beobachten und daß wir nach einem Jahr gemeinsam – die zuständigen Behörden, aber auch die nichtstaatlichen Organisationen und die politischen Parteien – versuchen, aus den Erfahrungen die notwendigen Konsequenzen zu ziehen, die notwendigen Konsequenzen in der Verbesserung der Praxis, in der Verbesserung der Vollziehung, daß wir aber auch, wenn es notwendig sein sollte, gesetzliche Änderungen einleiten werden.
Dazu bekenne ich mich nach wie vor, und ich habe den Dialog mit den nichtstaatlichen Organisationen bereits begonnen. Ein erstes Treffen hat am 16. November stattgefunden. Wir haben vereinbart, daß noch im Jänner nächsten Jahres weitere Gespräche stattfinden. Ich habe eine Anzahl von Wahrnehmungsberichten der nichtstaatlichen Organisationen bekommen, und wir werden diesen Dialog führen – ich verspreche Ihnen: sehr ernsthaft führen –, und wir werden auch die gemeinsamen Ergebnisse, die dabei herauskommen, dem Parlament für allfällige Gesetzesänderungen vorlegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist bereits über die Notwendigkeit dieser heutigen Novelle gesprochen worden. Ich möchte mich nicht wiederholen, glaube aber, daß es notwendig und wichtig ist, daß wir dem Spruch des Verfassungsgerichtshofes Rechnung tragen.
Und was den Bereich des abgekürzten Berufungsverfahrens angeht, Frau Abgeordnete Petrovic – das erscheint mir wichtig –: Sie stellen diese Zweitagefrist so dar, als ob das in jedem Asylverfahren der Fall gewesen wäre, und daß das jedes Mal eine Entscheidung über Leben und Tod gewesen ist. Das ist es nicht! Es ist die Zweitagefrist ausschließlich beim abgekürzten Berufungsverfahren und bei jenen Verfahren eingeführt worden, bei denen offensichtliche Unbegründetheit des Asylverfahrens gegeben ist. Nur dort, nicht in den normalen Asylverfahren! Und auch da haben wir jetzt mehr, als der Verfassungsgerichtshof von uns fordert, getan, nämlich keine Siebentagefrist, sondern eine Zehntagefrist eingeführt, um auch das Wochenende ausschalten zu können.