Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / 47

Entscheidung, die unter Beiziehung des UNHCR erfolgen wird. Das ist meiner Meinung nach doch viel besser, als wenn bei 14 000 Asylansuchen, die wir derzeit pro Jahr haben, die Behörde jeden einzelnen Fall neu entscheiden muß, ein Beamter über jeden einzelnen Fall entscheiden muß, ob der Betreffende in Ungarn, in Tschechien oder in der Schweiz drittstaatsicher ist. Da ist es doch viel vernünftiger, wenn der Innenminister per Verordnung ermächtigt wird, hier eine grundsätzliche Entscheidung zu treffen, die jederzeit widerrufbar ist, wenn sich die politische Situation in diesem Staat ändert. Diese grundsätzliche Verordnung basiert auf Empfehlungen des UNHCR, basiert auf einem Rechtsgutachten des Außenministeriums und ist durch einen breiten Konsens abgesichert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nochmals betonen, daß für mich das Asylrecht ein wichtiges Menschenrecht ist und daß wir die Verpflichtung haben, alles zu tun, daß das Asylrecht für die Menschen, die verfolgt werden, auch in Zukunft gewahrt wird. Ich möchte aber gleichzeitig betonen, daß es kein Recht auf Asyl in einem bestimmten Staat gibt, sondern nur das Recht, in einem Staat Asyl zu bekommen, in dem man vor Verfolgung sicher ist. Es kann nicht so sein, daß sich ein Asylwerber seinen Staat nach sozialen Standards oder anderen Überlegungen aussucht. Entscheidend muß sein, daß wir in Europa nicht eine Festung werden, sondern daß wir in Europa weiterhin offen für Asylwerber bleiben, die politisch, religiös oder ethnisch verfolgt werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte auch mit einem Irrtum aufräumen, Frau Abgeordnete Petrovic: daß all die Menschen, die einen Asylantrag stellen, ausschließlich aus politischen, religiösen oder ethnischen Gründen verfolgt werden und deshalb den Asylantrag stellen. Es ist leider allzuoft der Fall, daß man den Asylantrag stellt, um eine Zuwanderung zu erreichen. Allzuoft wird der Asylantrag auch mißbräuchlich verwendet.

Ich möchte Ihnen eine konkrete Zahl aus dem Jahre 1998 nennen. Wir haben im heurigen Jahr mit Ende Oktober 10 700 Asylansuchen. Davon haben wir 3 500 noch nicht entschieden. Entschieden haben wir 371 positiv und 2 676 negativ. Das ist eine Anerkennungsquote von 12,2 Prozent; damit liegen wir deutlich über dem internationalen Schnitt, deutlich über dem EU-Schnitt. Aber: 700 Personen haben ihre Asylanträge wieder zurückgezogen, und allein in den ersten zehn Monaten haben 3 500 Personen einen Asylantrag gestellt, sind von uns betreut worden – und sind plötzlich verschwunden. Wir können die Asylanträge nicht mehr weiter behandeln, weil diese Menschen irgendwohin verschwunden sind.

Das ist eines unserer Probleme, und das ist auch das Problem, das wir mit der Bundesbetreuung haben. Wenn wir die Bundesbetreuung als Rechtsanspruch für jeden Asylwerber einführen würden, würde das bedeuten, daß jeder, der illegal über die Grenze kommt, natürlich automatisch einen Asylantrag stellen würde, weil er dann die Garantie einer Bundesbetreuung hat. Unsere Aufgabe muß es sein, jenen Menschen zu helfen, die tatsächlich verfolgt werden. Daher kann ich Ihrer Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Bundesbetreuung leider nicht zustimmen, weil das in vielen Fällen mißbräuchlich verwendet werden würde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auch mit einem Vorurteil, das der Abgeordnete Kier angesprochen hat, indem er gesagt hat, die Asylansuchen in Österreich sind deswegen so gestiegen, weil es die Kosovo-Krise gibt, aufräumen. Natürlich stimmt das zum Teil. Wir hatten im vergangenen Jahr 6 700 Asylansuchen, haben im heurigen Jahr bis Jahresende wahrscheinlich um die 14 000, mit heutigem Tag haben wir bereits 12 170 Asylansuchen. Aber: Mehr als 30 Prozent der Steigerung sind nicht auf Kosovo-Albaner zurückzuführen, sondern auf Menschen, die aus anderen Teilen der Welt nach Österreich kommen und um Asyl ansuchen. Das heißt, die Steigerung resultiert zum Teil aufgrund der Flüchtlingsbewegung aus dem Kosovo, aber nur zum Teil. Österreich ist eines der wenigen Länder, die eine deutliche Zunahme der Zahl der Asylwerber gegenüber anderen Staaten haben.

Zur Anerkennungsquote möchte ich auch noch einmal deutlich sagen, daß Österreich im internationalen Bereich Spitzenreiter ist. Ich war vor kurzem in Norwegen. Das reiche Norwegen, in vielen Bereichen mit uns vergleichbar, hat im vergangenen Jahr knapp 2 000 Asylansuchen


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