Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / 51

nicht mehr angebracht werden. In Deutschland hat man sogar diesen berüchtigten Mehmet abschieben können; der könnte nach der österreichischen Gesetzeslage – weil er von klein auf schon da gewesen ist – nicht abgeschoben werden. (Abg. Dr. Partik-Pablé: 60 Vorstrafen!)

Ich möchte Sie daher wirklich fragen, ob unsere Ausländergesetzgebung gar so erfolgreich ist. Sie ist im Grunde genommen das Produkt dessen, daß der Minister sagt: Ein bißchen von den Liberalen, etwas von den Grünen, ein bißchen auch von den Freiheitlichen, und dann lebe ich schon gut! – Das ist die falsche Mischung. Sie müssen eine Politik machen, die in sich schlüssig ist, Herr Bundesminister, eine schlüssige Politik, die den Ausländeranteil in Österreich auch konsequent reduziert! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Smolle. – Abg. Haigermoser: Setzen, Smolle!)

Ich nenne Ihnen zu Ihrem Asylgesetz ein Beispiel. (Der Redner hält ein Blatt Papier in die Höhe.) Hier sehen Sie eine Meldung aus der APA, ausgedruckt am 25. November: Ein Serieneinbrecher, ein 51jähriger Algerier, wird festgenommen und kommt in Schubhaft. Er hat keine Ausweispapiere. Diebsgut wird sichergestellt. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Was macht er? – Er macht einen Hungerstreik, und am 27. Oktober – zwei Tage, nachdem er festgenommen wurde – hat sich der Hungerstreik schon so ausgewirkt, daß er wegen Haftunfähigkeit entlassen und in einem Quartier einer karitativen Hilfsorganisation untergebracht wird. Drei Tage später ist er schon wieder so stark, daß er bei einem Einbruchsdiebstahl erwischt wird. – Das also, Herr Bundesminister, ist Ihre Asylpolitik, und das sind die praktischen Fälle, mit denen wir es dann zu tun haben! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Oder: Am 24. November des heurigen Jahres ergeht ein Urteil eines österreichischen Gerichtes. Vier Kosovo-Albaner, die zwischen 1995 und 1997 170 Illegale über die österreichische Grenze ins Land hereinbefördert haben, werden nach einem langwierigen Verfahren zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt. (Abg. Leikam: Da ist aber nicht der Innenminister zuständig!) Der Haupttäter hat eine unbedingte Freiheitsstrafe bekommen, ist aber mittlerweile untergetaucht. (Abg. Leikam: Da mußt du Justizminister Michalek fragen!) So gut wirken also die gesetzlichen und polizeilichen Institutionen: Ein Oberganove, der 170 Leute nach Österreich einschleust, erhält bedingte Haft und kann schon wieder weiteragieren, und der Haupttäter taucht überhaupt unter und ist in Österreich flüchtig. So einfach geht das! – Das ist es, was wir Ihnen sagen wollen.

Sie reden von Dingen, die in der Wirklichkeit ganz anders aussehen, und darauf wollen wir Sie hinweisen. Eine vernünftige Ausländerpolitik heißt, auch den Zustrom und die Zuwanderung einzugrenzen, und zwar dort einzugrenzen, wo Sie alle es verlangen, auch Ihre Partei: Dort, wo man sagt, daß jemand, der kriminell ist, in diesem Land nichts verloren hat, lieber Herr Kollege Leikam! Dieses Prinzip sollten Sie endlich einmal konsequent durchführen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Oder, Herr Bundesminister ... (Abg. Leikam: Sagen Sie das Ihren Parteifreunden! In Kärnten reden Sie ganz anders! – Zwischenruf der Abg. Dr. Partik-Pablé.) Ich habe leider nicht soviel Zeit. Herr Bundesminister! – (In Richtung des Abg. Leikam:) Ich rede mit ihm, weil er wenigstens noch etwas entscheiden kann. Du tust ja nur nachbeten. (Abg. Leikam: Weil Sie daheim eine andere Sprache führen! – Gegenrufe der Abg. Dr. Partik-Pablé.)

Meine Damen und Herren! Drittes Beispiel – Sie sehen ja: Mit den Beispielen erwischt man alle diese Burschen, die da so salbungsvoll daherreden. (Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Leikam und Dr. Partik-Pablé. – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.) Ein Algerier, der weder Visum noch Geld hat, wird als Autodieb festgenommen. Er hat mehrere Autodiebstähle begangen und wird auf freiem Fuß angezeigt. Nach wenigen Tagen folgen weitere Einbruchsdiebstähle. Auf freiem Fuß angezeigt – ist das Ihre harte Politik? – Diese Meldung, bitte, stammt vom 3. Mai 1998! (Bundesminister Mag. Schlögl: Wer entscheidet darüber? – Der Staatsanwalt! Der Untersuchungsrichter!)

Sie reden hier aber so, als würde das alles funktionieren. Mir ist es völlig egal, ob jetzt der Herr Staatsanwalt zuständig ist oder ob Sie zuständig sind. Tatsache ist, daß wir ein Verfahren haben, wonach diejenigen, die schwer kriminell sind, auf freiem Fuß angezeigt werden, unter


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