Zum Inhalt des Gesetzes, meine sehr geehrten Damen und Herren: Auch wenn Herr Abgeordneter Dr. Grollitsch kritisiert, wir hätten sehr viele Abänderungsanträge eingebracht – auch Frau Abgeordnete Dr. Petrovic hat das in ihrem Minderheitsbericht getan –, möchte ich festhalten, daß der Großteil der Punkte in den Abänderungsanträgen rein legistischer Natur ist, also beispielsweise, wenn statt einem zwei Paragraphenzeichen verwendet worden sind.
Ich gebe zu, wir haben die Sitzung des Ausschusses unterbrochen, aber die Situation war folgende: Wenn Sie sich erinnern, Herr Abgeordneter Dr. Grollitsch, wir haben im Ausschuß, als dieses Mineralrohstoffgesetz das erste Mal verhandelt worden ist, Bedenken gehört, daß es bezüglich der Bedarfsprüfung EU-Widrigkeiten geben könnte. Darauf haben wir den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes ersucht, dazu Stellung zu nehmen. Leider Gottes kam die Stellungnahme des Verfassungsdienstes erst knapp vor Ausschußbeginn. Damit wir hier nicht ein Gesetz verabschieden, das dann nicht den Wünschen des Verfassungsdienstes entspricht, habe ich dann die Sitzung des Ausschusses unterbrochen, um den Einwendungen des Verfassungsdienstes Rechnung zu tragen und entsprechende Formulierungen zu finden. Wir haben dann versucht, den bereits vorliegenden Abänderungsantrag mit dem anderen in Einklang zu bringen. Diese gesetzestechnischen Voraussetzungen zu treffen, war notwendig, um dieses Gesetz rechtmäßig verabschieden zu können.
Worum geht es nun im Inhaltlichen? Im Inhaltlichen geht es darum, daß wir auf der einen Seite jetzt alle Stoffe, die unter der Erdkruste liegen, im Mineralrohstoffgesetz verankert haben, auf der anderen Seite soll aber durch dieses Mineralrohstoffgesetz auch eine Verwaltungsvereinfachung Platz greifen. Wir haben zwei Regelungsbereiche eingeführt. Der erste Regelungsbereich umfaßt die grundeigenen Rohstoffe, die obertägig, zum Beispiel Sand, Schotter, Kies, abgebaut werden. Hier gibt es sehr wohl zwei Instanzen: zuerst die Gemeinde, die Bezirkshauptmannschaft und dann das Land und natürlich die obersten Gerichte. Und bei allen untertägigen Materialien, Mineralien, bei den bergfreien und bundeseigenen Rohstoffen, die untertägig abgebaut werden, gibt es einen Instanzenzug, den wir schon in manch anderen Bereich haben: dafür ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zuständig. Und natürlich kann jeder noch zu den obersten Behörden gehen.
Nun zur Entbürokratisierung, die wir mit diesem Gesetz erreicht haben. Es gab große Schwierigkeiten mit den Gemeinden, daß es zwei Verfahren gegeben hat: das Gewinnungsbewilligungsverfahren und das Verfahren zur Aufschließung und zum Abbau der Mineralien. Diese beiden Verfahren hat man jetzt zu einem Verfahren zusammengezogen. Denn sehr viele Bürgermeister und Bürger haben sich darüber aufgeregt, daß ein Gewinnungsbewilligungsverfahren eingereicht worden ist, wo noch lange nicht daran gedacht worden ist, dort auch abzubauen. Das hat sehr viel Unmut hervorgebracht.
Gerade wir von der Österreichischen Volkspartei haben es uns nicht leichtgemacht: Als Partei der Bürgermeister haben wir sehr wohl alle Bürgermeister mit ihren Anregungen und Beschwerden sehr ernst genommen, aber auf der anderen Seite auch als die Partei des Wirtschaftsstandortes Österreich auch die Anliegen der Wirtschaft. Hier eine Ausgewogenheit herzustellen ist nicht einfach, aber möglich. Wir haben gemeinsam mit dem Koalitionspartner einen Weg gefunden, indem wir uns für Vereinfachungen und Entbürokratisierung eingesetzt, aber auch Verschärfungen verlangt und durchgesetzt haben, und zwar Verschärfungen insofern, als wir den Gemeinden Parteienstellung eingeräumt haben und – sehr wichtig, auf Anregung unserer Bürgermeister der Österreichischen Volkspartei – auch die angrenzenden Gemeinden genauso in das Parteienstellungsverfahren mit einbezogen werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Es haben aber nicht nur die Gemeinden, sondern auch die Anrainer und das Land Parteienstellung. Es kommt hier eine neue Verantwortung auf die Gemeinden zu, die bis jetzt immer gesagt haben, wir können nicht mitreden, aber jetzt können sie mitreden, jetzt müssen sie auch entscheiden, und es wird eine neue Qualität der Subsidiarität sein, vor Ort selbst entscheiden zu können.
Der weitere wichtige Punkt war, daß wir Schutzzonen eingerichtet haben, und zwar einen – unter Anführungszeichen – "absoluten Schutz" von 100 Metern um Wohnbauten und einen weiteren