Die seltenen Vorkommen gehören natürlich ins Mineralrohstoffgesetz, denn da besteht ein volkswirtschaftliches Interesse, Dinge in Österreich zu gewinnen, die wir sonst durch teure Importe und riesige Verkehrsleistungen und über weite Strecken zuführen müßten.
Der Bedarf an Sonderregelungen im Verfahren, in der Parteienstellung, in der Interessenabwägung ist ohne Zweifel gegeben. Aber da kann es nicht darum gehen, zu sagen: Wie mache ich die Regelung, daß ich in Österreich alles verhindere?, sondern da muß die Formulierung heißen: Wie ermögliche ich Bergbau in Österreich, aber unter der nachhaltigen Beteiligung und dem Schutz der Anrainer?
Diesen Interessengegensatz zu überwinden, ist nun einmal die Aufgabe der Politik! Dazu gibt es uns Politiker und vor allem die Entscheidungsträger in der Exekutive: den Mut zu haben, diesen Interessengegensatz zwischen wirtschaftlicher Gewinnung – mit Beschäftigung, mit weniger Verkehr und mehr Wertschöpfung im Land – und den Interessen der Menschen, die dort wohnen, zu lösen.
Die Abänderungen, die Sie vorgeschlagen haben, haben ohne Zweifel die Vorlage etwas verbessert. Sie haben einheitliche Regelungen der Arbeitsinspektion gegen aufwendige Abwendung von wirtschaftlichem Schaden getauscht.
Den ergänzenden Ausschußfeststellungen haben die Liberalen zugestimmt – sie waren für uns eine Selbstverständlichkeit.
Die Herausforderung liegt aber jetzt, meine Damen und Herren, bei der Raumordnung, sprich bei den Ländern, und bei der Flächenwidmung, sprich bei den Gemeinden. Jetzt werden sich die Gemeinderäte und die Länder wirklich den Kopf darüber zerbrechen müssen, welcher Bereich denn die Primärwertschöpfung einer Region ist. Wenn der Schwerpunkt auf dem Bereich des Tourismus liegt, dann wird ein Bergbaubetrieb kaum dort hineinpassen oder nur unter ganz schwierigen Voraussetzungen. Wenn der Schwerpunkt auf einer anderen wirtschaftlichen Tätigkeit liegt, wenn das Rückgrat der Wertschöpfung ein industriell-gewerbliches ist, dann wird man andere Gesichtspunkte für Bergbau und Dinge dieser Art haben müssen.
Bisher haben sich die Gemeinden über die Flächenwidmung und die Länder über die Raumordnung davongestohlen und haben gesagt: Das Parlament möge das beschließen!
Das ist nicht möglich! Das Parlament kann nur ansatzweise Rahmenbedingungen setzen. Die Durchführung muß dort erfolgen, wo wirklich die wirtschaftliche Tätigkeit aufgenommen werden soll.
Ich glaube, daß es nicht klug ist, wenn wir fixe Abstandsgrenzen festlegen, die wir mit Metermaß in das Gesetz hineinschreiben. Es wird Abstandsgrenzen geben müssen, sie werden aber von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Das Wort "topographisch" fehlt mir auch in den Abänderungsanträgen. Es hätte die Möglichkeit gegeben, wirklich individuell vorzugehen.
Gott sei Dank haben Sie – und dafür bedanke ich mich bei Ihnen – vor nicht einmal Jahresfrist ein neues Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz hier im Parlament eingebracht, dem wir auch zugestimmt haben, weil es die Basis für die jetzt zu erwartenden Massenverfahren bildet.
Ab 100 Parteien gibt es die vereinfachte Ladung, es gibt die Achtwochenfrist zur Parteienstellung, und die Verhandlung kann selbstverständlich auch bei einer Vielzahl von Interessenten, von Anrainern durchgeführt werden. Das war notwendig, um Massenverfahren nicht dazu ausarten zu lassen, daß es durch Filibustern und durch andere Maßnahmen immer nur in Richtung der Verhinderung geht und nicht um die Frage: Wie kann man Bergbau ermöglichen und gleichzeitig die Interessen der Menschen, die dort wohnen, im Sinne der Raumordnung und der Flächenwidmung berücksichtigen?
Ich bedauere, Herr Bundesminister, daß Sie mir im Ausschuß gesagt haben, einen Bundesbergbauplan bräuchten wir nicht, das wäre Planwirtschaft. Ich weiß nicht, Herr Bundesminister, ob Sie wirklich Marktwirtschaft mit Planlosigkeit verwechseln. Ich hielte das für einen großen