Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 152. Sitzung / 48

Herr Abgeordneter! Ich weiß nicht, ob Sie sich zwischenzeitlich so ausreichend informiert haben, wie ich dies getan habe. Ich kann Ihnen einmal mehr sagen: Ihre Behörden haben Sie und auch Abgeordneten Eder falsch informiert. (Abg. Parnigoni: Das ist ein schwerer Vorwurf!) Das ist ein schwerer Vorwurf, aber wenn der Anlaßfall zehn verunglückte, tote Menschen sind, dann sind schwere Vorwürfe auch in aller Form angebracht, Herr Abgeordneter! Davon können Sie ausgehen. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Grabner.)

Eine Behörde, die damals so agiert hat und so weiter agiert, genießt nicht unser Vertrauen! Und wenn sich der Bundesminister auf diese Behörde verläßt, dann illustriert das doch seine politische Handlungsunfähigkeit und das Maß der Verantwortung, das er jeden Tag mehr auf sich legt.

Herr Abgeordneter Eder! Dieser umfassende, kurz vor 17 Uhr präsentierte Abänderungsentwurf mit seinen 66 Punkten enthält drei wesentliche Änderungen, die die politische Vereinbarung der Regierungsparteien aufweichen und auflockern, drei wesentliche Punkte, obwohl vor allem die SPÖ gegenüber ihren Bürgermeistern feierlich erklärt hat: Kein Millimeter Aufweichung! Wir stehen zu diesem Kompromiß! – Die Aufweichungen sind beträchtlich. (Abg. Marizzi: Aber, Frau Petrovic, jetzt sind Sie ungerecht! Jetzt sind Sie wirklich ungerecht!) Prüfen Sie es, wenn Sie meine Argumente gehört haben, Herr Abgeordneter Marizzi! (Abg. Marizzi: Auf Ihre Argumente sind wir eingegangen! Da sind Sie wirklich ungerecht!) – Sie sind auf den Punkt, was die Enteignung betrifft, eingegangen, das habe ich auch angemerkt, nur: Es war ein Zufall, daß wir überhaupt draufgekommen sind!

Herr Abgeordneter Marizzi! Ich gebe schon zu bedenken: Diese Berghauptmannschaften – wir haben doch die Fälle präsentiert von Beamten, die sich gegen Weisungen gestellt haben, von Beamten, die, wie der Minister sagt, zu Zeitungen oder zu anderen Fraktionen rennen und ihn uninformiert lassen –, diese Behörden werden weiter bis zum Ende des Jahres 2000 zuständig bleiben, und zwar ohne daß man ihnen verstärkt auf die Finger schaut. (Abg. Marizzi: Aber nach dem neuen Gesetz!)

Ich sehe schon die Schwierigkeiten einer umfassenden Behördenreform. (Abg. Marizzi: Nach dem neuen Gesetz!) – Nach dem neuen Gesetz. Aber wie soll ich einer Behörde, die bisher das Gesetz nicht wirklich genau angewendet hat – zum Beispiel hinsichtlich der zentralen Sicherheitsfunktionen wird noch jetzt behauptet, daß sie mit betrieblichen Funktionen vermischbar sind –, vertrauen, was soll ich glauben, daß sie in den nächsten zwei Jahren besser machen wird?

Die Berghauptmannschaften bleiben jetzt einmal.

Zweite große Aufweichung: Die besonderen Genehmigungsvoraussetzungen, die richtig und gut sind, die wir sehr befürworten, das Verkehrskonzept, die Parteienstellung, die Beachtung von Naturschutzgebieten, von Flächenwidmungen, gelten für bestimmte Betriebe nicht, nämlich für die, die sehr laut geschrieen und auf der Ringstraße heute früh Terror gemacht haben – unter Bruch der 300-m-Schutzzone des Parlaments, die Bannmeile wurde gebrochen; bei jedem anderen hätte man das wohl als terroristischen Akt gewertet, aber manche Betriebe dürfen das, und die werden gehört, weil sie eben mit den großen Brummern kommen. Diese besonderen Genehmigungsvoraussetzungen, der Schutz der Anrainerinnen und Anrainer, der Gemeinden gilt bei einer ganzen Reihe von Gesteinen nicht: bei Reinkalk, Diabas, Quarzsand, Illiton und anderen Blähtonen.

Im Ausschuß wurde uns versichert: ganz wenige Betriebe, ganz kleine Abbaumengen! – Herr Abgeordneter Marizzi! Herr Abgeordneter Eder! Das ist falsch. Wir haben es überprüfen lassen, von mehreren Experten. Es ist so, daß man Ihnen in diesem Zusammenhang offenbar einen Bären aufgebunden hat, denn es geht um gewaltige Abbaumengen, bei denen die Anrainerinnen und Anrainer nicht geschützt sein werden. Es geht nicht um kleine Bereiche, sondern es geht um etwa 15 Millionen Tonnen – 15 Millionen Tonnen Abbaugestein! –, bei denen die Anrainerinnen und Anrainer keinen Schutz vor Verkehrsemissionen und kein Mitspracherecht ha


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