ben, bei denen all die Dinge, um die 450 Gemeinden mit ihren Gemeinderäten und Bürgermeistern so lange gestritten haben, einfach nicht gelten.
Das ist der Preis, den Sie für die Zuständigkeit der Arbeitsinspektion, die in meinen Augen selbstverständlich und richtig ist, gezahlt haben. Es ist nämlich nicht einzusehen, daß gerade besonders gefährliche Betriebe nicht von der Arbeitsinspektion erfaßt sind. Ich denke, die SPÖ hätte diese Forderung doch mit größtem Nachdruck und aufgrund einer überwältigenden Zustimmung in der Bevölkerung vertreten können. Dieser Kniefall vor einigen wirklich sehr lautstarken Betrieben war nicht angebracht!
Und die dritte große Ausnahme – diese ist vor allem aus ökologischen Gründen wirklich verheerend –: bei der 300-Meter-Schutzzone. Sie haben gesagt: Für alle neuen Betriebe, das versprechen wir hoch und heilig, wird sie gelten! – Sie gilt nicht grundsätzlich, nicht kategorisch, sondern es ist eine Aufweichung vorgesehen, nämlich dann, wenn in einer geringeren Entfernung als 300 Meter zum Wohngebiet eine Autobahn, eine Schnellstraße oder eine Bahntrasse vorbeiführt.
Es ist das eine unglaublich arrogante Wertung, die durch diese Gesetzesverschlechterung zum Ausdruck kommt, denn das heißt im Klartext, daß es bei Leuten, die schon eine Autobahn oder eine Schnellstraße vor der Tür haben, sowieso schon egal ist. Die können ruhig auch noch einen Bergwerksbetrieb, eine Schottergrube verkraften. Die haben schon den Lärm und die Abgase von der Autobahn und können das bißchen Staub und den zusätzlichen Lärm der Schottergrube wohl auch noch verkraften. – Das ist der Standpunkt. Manche Gemeinden, manche Anrainerinnen und Anrainer werden von der Gesetzgebung aufgegeben. Es ist das aber auch eine Konterkarierung unseres Anliegens im Umweltschutz, das lautet: Dort, wo eine hohe Grundbelastung besteht, dürfte man überhaupt keine Zusatzbelastung mehr erlauben, oder man müßte auf jeden Fall höchst sensibel vorgehen. Man kann nicht sagen: Die sind sowieso schon preisgegeben, dort ist sowieso schon alles jenseits von Gut und Böse, die bekommen noch etwas dazu, noch eine auf den Deckel, im wahrsten Sinn des Wortes.
Was bleibt diesen Leuten? – Die können ja nur kapitulieren und weggehen. Ich glaube nicht, daß es eine zeitgemäße Wertung ist, daß Menschen, daß Wohngebiete wegen Schottergruben aufgegeben werden.
Frau Tichy-Schreder, wenn Sie sagen, es ginge um die Nahversorgung – wir werden ja heute auch noch über die Nahversorgung und die kleinen und mittleren Unternehmungen diskutieren –: Es ist auch eine arrogante und empörende Haltung, daß wir wissen, daß es in vielen ländlichen Gemeinden keinen Greißler mehr gibt und die Leute dort nicht mehr Milch und Brot bekommen, und trotzdem meinen: Aber Schotter sollen sie haben vor der Haustür! – Das ist wirklich lächerlich und jämmerlich! (Beifall bei den Grünen.)
Was herauskommt, wenn man in einer Katastrophenfrage immer denen glaubt, die nachweislich falsch informiert haben und ein Verschleierungsinteresse haben, was dabei herauskommt, wenn man um 17 Uhr unter Ausschaltung eines Ausschusses undurchsichtige Deals abschließt, von denen man zu der Zeit, zu der sie geschlossen werden, nicht weiß, was sie wirklich bedeuten, zeigt und rächt sich jetzt.
Ein gutes Gesetz soll doch Konflikte in der Praxis vermeiden, soll eine politische Lösung bieten, es soll nicht Konflikte auf die Straße verlagern. Herr Bundesminister! Was sagen Sie zu dem Fall von Paternion in Kärnten, wo jetzt im Dezember noch schnell eine neue Kiesgrube durchgedrückt werden soll, eine neue Anlage – von eben dieser Bergbehörde, der Sie so vertrauen; im Gegensatz zu den Abgeordneten dieses Hauses –, 34 Meter vom Wohngebiet entfernt? Um den Faktor 10 wird der Schutzabstand bei einer neuen Kiesgrube unterschritten, in einem wunderschönen Gebiet mit einem Badeteich, mit einem alten Schloß, mit touristischer Eignung, die phantastisch ist. Fast wie um diesen Bundesminister, der ja politisch handlungsunfähig geworden ist, zu verhöhnen, sagt ihm seine Bergbehörde: Wir "pfeifen" uns gar nichts um ein neues Gesetz! – 34 Meter vom Wohngebiet entfernt! Das soll jetzt, am 14. Dezember, durchgezogen werden.