Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 152. Sitzung / 55

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist weiters Herr Abgeordneter Kopf. Die von Ihnen gewünschte Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte.

11.37

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Die Erfahrungen, die mit den Novellen zum alten Berggesetz 1990 und 1993 gemacht worden sind, machten aus verschiedensten Gründen eine neuerliche Novellierung dieses Gesetzes notwendig. Es hat berechtigte und auch nicht berechtigte, aber zum gut Teil berechtigte Einwände und Proteste von Gemeinden, in Einzelfällen von betroffenen Anrainern gegeben, wo man wirklich sagen muß, daß das alte Gesetz seiner notwendigen Schutzfunktion nicht gerecht geworden ist.

Es hat daraufhin in den letzten ein, zwei Jahren sehr vernünftige Verhandlungen zu einer Novellierung dieses alten Berggesetzes gegeben, darauf abzielend, daß man Parteirechte ausbauen wollte für Nachbarn, für Gemeinden, was ja auch von diesen gefordert worden war. Aber dann ist tragischerweise etwas passiert. Es ist das Unglück von Lassing passiert, das zunächst einmal ein menschlich tragisches Unglück war, das auch sehr zu bedauern ist. Nur ist leider zu diesem Lassinger Unglück noch ein zweites Unglück dazugekommen, nämlich ein politisches Unglück – ich würde es wirklich als solches bezeichnen. Es sind auf einmal aufgrund dieses traurigen Anlasses politische Forderungen erhoben worden im Hinblick auf dieses neue Mineralrohstoffgesetz, die sachlich weder mit Lassing noch mit den Problemen davor zu rechtfertigen sind und auch nicht mit diesen Problemen in Zusammenhang stehen.

Da gab es auf einmal Forderungen nach einer 300-Meter-Schutzzone, was überhaupt nichts mit Sachgerechtigkeit zu tun hat. Betroffenheit von Anrainern, von Gemeinden kann man meines Erachtens nicht in Metern ausdrücken, sondern doch wohl eher mit Immissionswerten, also mit realen Belastungen und nicht mit Abständen.

Das ist dann noch weitergegangen: die Forderung nach einer absoluten Schutzzone von 100 Metern. Und selbst wenn ein betroffener Anrainer zustimmt, ist diese Distanz in keinem Fall zu unterschreiten. Das kann doch keinen Sinn ergeben, bitte!

Es ist eine neue Bezeichnung geboren worden: "bester Stand der Technik". Diese ist dann zwar in den Ausschußfeststellungen relativiert und wieder auf "Stand der Technik" hingetrimmt worden, aber was soll das? – Das sind überzogene, unnotwendige Dinge. Wir hatten den Begriff "Stand der Technik", der ausjudiziert war. Dieser war jedem Verwaltungsbeamten in den Bezirksverwaltungen bekannt und auch anwendbar. Es ist kein Begriff geboren worden, aber neu hineingekommen, nämlich jener der "Bedarfsprüfung", in Zeiten, in denen wir im Wirtschaftsleben ... (Zwischenruf des Abg. Eder.) – Ja, ja, ich komme gleich dazu. Dieser Begriff ist im Zuge der Verhandlungen in Zeiten, in denen wir dieses Thema europaweit endlich aus unseren Wirtschaftsgesetzen, aus unserem Wirtschaftsleben verbannt geglaubt zu haben, geschaffen worden. (Abg. Eder: Das hat aber nichts mit ...!) Das ist jetzt tatsächlich entschärft worden.

Aber, Kollege Eder, da du mich gerade ansprichst: Du hast vorher als Problemlösung vorgeschlagen, daß man eben bei einem Abbau unter 100 Metern in den Untertagebau gehen soll, bei den Natursteinen. (Abg. Eder: Ja!) Das ist blanker Zynismus. (Abg. Eder: Überhaupt nicht!) Das ist blanker Zynismus, bitte. Nach dem Unglück in Lassing in den Mund zu nehmen, daß die Lösung für ein Problem, nämlich für den Abbau von Rohstoffen, der Gang in den Untertagebau sei, das spottet jeder Beschreibung und bedarf keiner weiteren Kommentierung. (Beifall bei der ÖVP.)

Der 1. Dezember, der Tag der Ausschußsitzung, hat dann tatsächlich einige Verbesserungen im Sinne der Vernunft gebracht. Es sind einige Dinge relativiert worden. Ich habe es schon gesagt: Stand der Technik. Bei den besagten 300 Metern gibt es sehr bescheidene Möglichkeiten, Ausnahmen zu erwirken; im Grunde solche, die wahrscheinlich kaum zur Anwendung kommen werden. Ich habe im Ausschuß diesem Gesetzentwurf zugestimmt, weil noch verschiedene Verbesserungen in Diskussion waren. Es wurde zum Beispiel in Aussicht gestellt, daß es weitere Verhandlungen geben werde und daß vor allem bei wesentlichen Punkten – bei der 300-


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