Gemeinden, ohne den Schutz von Grundeigentum, ohne Verkehrskonzepte, was den Abtransport betrifft. Einzig das geschäftliche Interesse hätte die entscheidende Rolle gespielt. Doch durch dieses neue Gesetz wird diese drohende Katastrophe für den Großraum Graz verhindert. (Abg. Dr. Grollitsch: Sie kennen das Gesetz ja gar nicht!)
Natürlich wird es in der Administration gewisse, ja sogar große Umstellungen geben, aber ich glaube, die Probleme sind lösbar, und auch für das Fachpersonal ist mittelfristig gesorgt. Mit gutem Willen aller Beteiligten wird das Gesetz umsetzbar sein.
Kollegin Tichy-Schreder hat gemeint, die ÖVP sei die Partei der Bürgermeister, und Herr Minister Farnleitner hat auch einmal gemeint, das Mineralrohstoffgesetz sei ein Weihnachtsgeschenk für Bürgermeister. Ich glaube, das ist keine besonders glückliche Formulierung, Herr Minister. Es geht ja nicht um die Bürgermeister, es geht nicht um Geschenke für Bürgermeister oder gar Weihnachtsgeschenke für Bürgermeister, sondern es geht um die Bewahrung von Lebensraum, von Naturlandschaft und um den Schutz Hunderttausender Menschen vor Lärm, Staub und Verkehrsbelastung.
Das ist das Entscheidende, meine Damen und Herren. Es ist ein Gesetz gegen den Raubbau von Bodenschätzen, es ist ein Gesetz für die Menschen und für den Lebensraum. Daher werde ich diesem Gesetz sehr gerne zustimmen.
Meine Damen und Herren! Ich bringe noch einen Abänderungsantrag ein (Abg. Blünegger: So ein "gutes" Gesetz und ein Abänderungsantrag! Bei so einem "guten" Gesetz!), weise aber ausdrücklich darauf hin, daß es sich um rein formale Änderungen handelt, die nur die eine oder andere Ecke oder Kante noch abschleifen. (Abg. Meisinger: Warum wird die Regierungskoalition nicht abgeändert? – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.)
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Ingrid Tichy-Schreder, Eder und Kollegen zur Regierungsvorlage (1428 und Zu 1428 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes betreffend ein Bundesgesetz über mineralische Rohstoffe (Mineralrohstoffgesetz – MinroG) (1527 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschießen:
Die Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:
1. In den §§ 3 Abs. 1 Z 4 und 202 Abs. 1 entfällt jeweils das Wort "für" vor dem Wort "Quarzsand".
2. Im § 80 Abs. 2 Z 11 entfällt das Wort "sowie" und wird der Beistrich am Ende des Satzes durch einen Punkt ersetzt.
3. Im § 113 Abs. 1 erster Satz entfallen die Worte "und Speicherns" und wird nach dem Wort "Rohstoffe" die Wendung "oder des Speicherns" eingefügt.
4. Im § 113 Abs. 1 Z 2 wird am Ende des Satzes der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgender Halbsatz angefügt: "sowie des vorgesehenen Speicherns".
5. Im § 25 Abs. 1 lautet die Wendung "alle selbständigen Betriebsabteilungen" wie folgt: "für jede selbständige Betriebsabteilung". (Abg. Blünegger: Wo ist der Initiator? Wo ist der Initiator dieses "wunderbaren" Gesetzes?) – Etwas Geduld noch!
6. Im § 174 Abs. 2 werden die Worte "Unfälle und" durch die Wendung: "Unfälle, über die Produktion und über" ersetzt.
7. Im § 178 Abs. 3 werden jeweils die Worte "Berufskrankheiten und" durch die Wendung "über die Produktion und über" ersetzt.