Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 152. Sitzung / 66

8. Im § 223 Abs. 3 wird das Zitat "III., IV., IX. und X. Abschnittes des IX. Hauptstückes" durch das Zitat "III., IV. und IX. Abschnittes des IX. Hauptstückes und des X. Hauptstückes" ersetzt.

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Ich bedanke mich. (Beifall bei der SPÖ.)

12.28

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Abänderungsantrag, den Herr Abgeordneter Dr. Kräuter soeben verlesen hat, ist ausreichend unterstützt und steht mit zur Verhandlung.

Es hat sich als nächster Herr Abgeordneter Dr. Puttinger zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

12.28

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Puttinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr verehrtes Hohes Haus! Trotz vieler positiver Regelungen wie der Parteienstellung der Gemeinden, der Bürger, der Anrainer, des Landes in der zur Abstimmung anstehenden Vorlage unseres Mineralrohstoffgesetzes möchte ich begründen, warum ich diesem Gesetz aus zwei grundsätzlichen Überlegungen nicht zustimmen kann. (Abg. Blünegger: Ja das wäre etwas ganz Neues!)

Ein legistischer Grund, den ich hier klar und deutlich aussprechen möchte, ist der, daß ich glaube, daß die Ausschußbemerkung bezüglich des besten Standes der Technik letzten Endes nicht außer Kraft gesetzt werden kann, indem man eine Ausschußbemerkung in der Art und Weise bringt, wie es hier der Fall war, indem man nämlich feststellt, daß die Wendung "der beste Stand der Technik" inhaltlich dem Begriff des "Standes der Technik nach der Gewerbeordnung, dem Abfallwirtschaftsgesetz, dem Emissions- und Arbeitnehmerschutzgesetz" entspricht.

Demgegenüber steht die Entscheidung des Höchstgerichtes, in der steht: Für die Auslegung einer bestimmten Gesetzesstelle ist allein der Gesetzestext maßgeblich, nicht aber auch der Ausschußbericht, wenn dieser ganz offensichtlich in dem Gesetzestext keinen Niederschlag gefunden hat. Das ist eine Rechtsauffassung, die ich ebenfalls vertrete, und ich glaube, das sollte man hier klar und deutlich aussprechen.

Der zweite Grund, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist ein gesellschaftspolitischer Grund, und diesem gesellschaftspolitischen Grund muß ich hier umso mehr Nachdruck verleihen, als heute so viele Abgeordnete hier an dieses Pult gegangen sind und gesagt haben, wir haben die Rechte der Nachbarn, wir haben die Rechte der Gemeinden gestützt. Aus diesem Grund muß ich diesen Punkt besonders hervorheben:

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn alle Menschen in einer Gemeinde zustimmen, daß ein Abbau stattfinden soll, wenn eine Einverständniserklärung der Gemeinde, der Grundbesitzer, der Anrainer, der anschließenden Grundbesitzer, der Nachbarn da ist, wenn alle Menschen in dieser Gemeinde zugestimmt haben, daß sich ein bestehender Betrieb weiterentwickeln kann, dann ist es nach meinem Rechtsverständnis unverständlich, daß die Betroffenen daran gehindert werden sollen, sich in der Zukunft weiterzuentwickeln.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bedenken Sie, daß auf dem Land das Zusammenleben zwischen den Betrieben und der Bevölkerung funktioniert. Ich darf Ihnen hier ein Beispiel bringen, und zwar das Beispiel von Adnet (der Redner hält ein Bild in die Höhe), wo die Bewohner direkt neben einem Abbaugebiet leben und Interesse daran haben, daß da abgebaut wird.

Ich darf auch den Kollegen Eder fragen: Wie soll in diesem Betrieb (der Redner weist auf das Bild) unter Tag abgebaut werden? Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie kennen die Säulen, wie sie hier im Parlament stehen. Es wird nie mehr möglich sein, Material für eine derartige Säule dort abzubauen. Und das kann ich für mich persönlich nicht akzeptieren. (Abg.


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