Am 29. Oktober 1993 begründet Pröll seine Unterschrift unter das Basisübereinkommen, in dem der Tunnelbau eindeutig befürwortet wird, damit, daß ausschließlich das Interesse der gefährdeten Ghega-Bahn im Vordergrund gestanden sei. – Das war weitblickend, denn der UNESCO-Entscheid gibt dem recht: Der Erhalt der 150 Jahre alten Ghega-Bahn wird für den Tourismus, wird für den Regionalverkehr von Bedeutung sein. Wer als Erhalter, wer als Betreiber dieser Strecke zur Verfügung stehen wird, darüber werden wir noch diskutieren, darüber werden wir uns noch zu unterhalten haben.
Wenn wir aber die Zukunft und die Zukunftsentwicklung an der Südtangente betrachten, meine Damen und Herren, dann sehen wir, daß wir eine Verdoppelung des Personenverkehrs, eine Verdreifachung des Gütertransits und eine Steigerung des Güterverkehrs von und nach Österreich um das Eineinhalbfache zu erwarten haben.
Dann hat der Rechnungshof recht, Hohes Haus, wenn er von langwierigen Genehmigungsverfahren und der Erhöhung der Bauzeit redet und das kritisiert. Jedes Jahr Verzögerung kostet – nur vom Index her betrachtet! – 240 Millionen Schilling mehr. Und dann kann der Rechnungshof mit Fug und Recht kritisieren, daß sich die Kosten für den Tunnel von 4,2 auf 7,9 Milliarden erhöhen.
Aber wodurch und durch wen ist diese Verzögerung eigentlich herbeigeführt worden? – Sie ist durch eine Verfahrensverzögerung herbeigeführt worden, wie der Rechnungshof richtig feststellt, die von Landeshauptmann Pröll bewirkt wurde. Die HL-AG wurde vom Land Niederösterreich gezwungen, Zugeständnisse zu machen, nämlich erstens, auf Zwischenangriffe zu verzichten, zweitens, offen geplante Abschnitte zu überdachen, und drittens, offen geplante Hangtrassen in den Berg hineinzuverlegen. Verursacher dieser Kosten, verantwortlich dafür ist der niederösterreichische Landeshauptmann Pröll, meine Damen und Herren. Dieser wird für diese Mehrkosten geradestehen müssen.
Hohes Haus! Bemerkenswert ist die unterschiedliche Handhabung des Naturschutzrechtes in Niederösterreich. Beim Straßentunnel hat es genau drei Auflagen gegeben. Die erste: Schutz vor einfliegenden Vögeln – okay –; die zweite: die Anfärbelung des Verwaltungsgebäudes und die dritte: die Wiederbegrünung des Abraummaterials auf einer Deponie, die noch dazu im Landschaftsschutzgebiet liegt. – Das sind die drei einzigen Auflagen. Mit diesen Auflagen gäbe es beim Bau des Eisenbahntunnels überhaupt kein Problem, meine Damen und Herren!
Hohes Haus! Es kann nicht sein, daß ein Landeshauptmann die Republik in Geiselhaft nimmt! (Beifall bei der SPÖ und der Abg. Mag. Kammerlander.)
Es geht um eine gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Südens unserer Republik, es geht um den Ausbau der Schieneninfrastruktur inklusive Semmering-Basistunnel, denn der Süden dieses Landes ist davon abhängig – vor allem jetzt, da die EU im Verkehrsministerrat die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene beschlossen hat. Wir sind daher mit den Kärntnern und Steirern solidarisch! (Beifall bei der SPÖ.)
Hohes Haus! Ich halte mich an das Prinzip: Nur wer handelt, dem werden die Menschen vertrauen. (Abg. Böhacker: Darum habt ihr so wenig Vertrauen!) Daher werden wir den Bau des Semmering-Basistunnels durchsetzen. (Abg. Mag. Stadler: Das wird der Verfassungsgerichtshof entscheiden!) Wir werden ihn durchsetzen, natürlich unter Beachtung der gerichtlichen Entscheidungen.
Wir werden ihn durchsetzen gegen – ich zitiere "Die Presse" vom 1.12. – eine Allianz von selbsternannten Umweltschützern, die für den Straßentunnel eintreten, gegen eine Boulevardpresse und gegen populistische Landespolitiker.
Und im übrigen, Herr Schweitzer: Sie werden sich mit Ihrer Prognose täuschen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Stadler: Er hat aber recht bekommen!)
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