Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 152. Sitzung / 123

geht um Grundprinzipien. Es geht einerseits darum, wie die Bestellung der Volksanwälte künftig zu erfolgen hat, und andererseits darum – das sind für mich persönlich die zwei wichtigsten Punkte aus unserem Antrag –, welche Zuständigkeiten diese Volksanwaltschaft in Zukunft für ihren Prüfbereich haben soll.

Wenn Sie Volksanwältin werden sollten, dann werden auch Sie das derzeitige Defizit so empfinden, wie es die drei Volksanwälte jetzt schon artikuliert haben. Es sollte im Interesse dieses Parlaments liegen – denn die Volksanwaltschaft ist ja ein Prüfungsorgan des Parlaments, das ist nicht irgendeine Einrichtung, sondern das ist unser Organ –, daß die Prüfungstätigkeit überall dort stattfinden kann, wo sie einerseits von den Bürgerinnen und Bürgern für notwendig gehalten wird – denn es geht um das Beschwerderecht der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes –, oder andererseits die Volksanwälte von Amts wegen eine Prüfung aufnehmen wollen. Im Jahre 1977, als die Volksanwaltschaft eingerichtet wurde, hat man allerdings dieses Prüfungsrecht auf die Bundesverwaltung – und auf die Landesverwaltung dann, wenn besondere Zuständigkeiten erklärt werden – begrenzt.

Inzwischen hat dieses Parlament jedoch eine Ausgliederung nach der anderen beschlossen, und auf diese Weise ist bei Gleichbleiben des Kompetenztatbestandes der Kompetenzbereich immer mehr geschrumpft. Das heißt: All das, was früher einmal in die Prüfungstätigkeit gefallen ist, ist jetzt herausgenommen worden. Ein ähnliches Phänomen gibt es auch beim Rechnungshof, aber betreffend Rechnungshof haben wir nachgezogen. Betreffend Volksanwaltschaft ist dieses Haus hingegen untätig geblieben. (Abg. Schieder: Dafür haben die Länder meist keine eigene!) – Das hat jetzt überhaupt keine Relevanz, denn ob die Länder eine eigene Prüfungskompetenz haben oder die Volksanwaltschaft für zuständig erklären, ist nicht der Punkt!

Der Punkt ist, welche Bereiche überhaupt geprüft werden können. Durch die Ausgliederung sind viele Bereiche heute dieser Kompetenz entzogen worden, ob es sich nun um die Post, die Bahn, die ASFINAG, das Arsenal oder das Wirtschaftsforschungsinstitut handelt, obwohl es wesentlich wäre, daß diese Unternehmen auch von einer Kontrolleinrichtung des Parlaments überprüft werden können.

Ich frage mich, was in Ihren Köpfen vorgeht, daß Sie hier keinen Handlungsbedarf erkennen – um dieses politische Wort zu verwenden. Wir haben bereits im Juli vergangenen Jahres einen einschlägigen Antrag eingebracht. Wir haben diesen eingebracht, um diesem Mißstand – denn ich empfinde es als Mißstand, daß wir uns selbst ein Prüfungsorgan schaffen und dieses dann immer mehr aushöhlen – zu begegnen, indem wir den Kompetenztatbestand verändern. Sie haben diesen Antrag liegen lassen. Ein Jahr lang ist nichts geschehen. Dann haben wir, als es darum ging, unsere Bereitschaft für einen Verfassungsausschuß zu erreichen, gesagt: Wir sind nur dann bereit, wenn auch dieser Antrag auf die Tagesordnung des Verfassungsausschusses gesetzt wird. Dazu waren Sie zunächst bereit. Aber was haben Sie dann getan? – Sie haben einen Unterausschuß eingesetzt, aber offensichtlich nicht zu dem Zweck, daß die Sache ausführlicher diskutiert werden kann, sondern offensichtlich um eine genehme Schublade dafür zu bekommen.

Dabei habe ich Sie im Verdacht, daß es Ihnen vordergründig nicht einmal nur um diesen Punkt gegangen ist, denn vielleicht können wir Sie bei diesem Punkt mit Bewußtseinsarbeit auch dazu bringen, daß wir eine Änderung durchführen. Ich habe Sie im Verdacht, daß es Ihnen um einen anderen Punkt ging, der auch in diesem Antrag enthalten ist, nämlich um den Bestellungsvorgang.

Das war mein Ausgangspunkt, was Frau Dr. Krammer betrifft. Der Bestellungsvorgang stammt nämlich ebenfalls noch aus einer Zeit, als es in diesem Haus nur drei Parteien gab. Daher hat man damals noch mit Bundesverfassungsgesetz festgelegt, daß die drei stärksten im Hauptausschuß vertretenen Parteien ein Vorschlagsrecht haben. Inzwischen gibt es in diesem Parlament aber nicht nur drei Parteien, sondern fünf, und es geht hiebei doch um ein Kontrollorgan, an dem selbstverständlich auch die Opposition ein besonderes Interesse hat.


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