Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 152. Sitzung / 125

Zu Punkt eins: Diesem Wunsch können wir uns nicht anschließen, da diese Forderung genau dem Prinzip der Ausgliederung widerspricht. Ziel der Ausgliederung ist es, daß die ausgegliederten Unternehmen frei und nach den Marktmechanismen agieren können, daher kann nicht durch eine öffentliche Einrichtung kontrolliert werden, ob diese Unternehmen kundenfreundlich, unbürokratisch, korrekt und so weiter agieren. Das wird der Markt kontrollieren, und wenn es nicht funktioniert, dann wird der Markt auch Sanktionen setzen. Wir meinen, daß es jedenfalls kontraproduktiv wäre, diese freien Unternehmen nun wieder unter staatliche Kontrolle zu stellen. – Übrigens ist der Querverweis zum Rechnungshof unserer Meinung nach nicht zulässig, da es sich hiebei um einen ganz anderen Prüfungsauftrag handelt.

Zu Punkt zwei: Fristen für die Ministerien. Grundsätzlich hat die SPÖ dagegen keinen Einwand. Wir haben damit kein Problem. Die Erfahrungen haben aber gezeigt, daß nur in wenigen Ausnahmefällen die Ministerien nicht entsprechend oder überhaupt nicht antworten. Zudem würde eine Frist auch keine Sanktionen ermöglichen. Daher sind wir der Meinung, daß eine Verfassungsänderung nur in diesem Punkt nicht gerechtfertigt wäre.

Punkt drei: Bestellungsvorschlag für alle Fraktionen. Sie haben recht, daß die Rechtslage aus einer Zeit stammt, in der nur drei Parteien hier im Hause vertreten waren und dementsprechend die Regelung gilt, daß die drei größten Parteien Vorschlagsrecht haben. Ihr Wunsch ist daher nunmehr, daß alle fünf Parteien dieses Vorschlagsrecht haben sollen. – Wir haben in sich ändernden Zeiten, in welchen die politische Landschaft eine andere geworden ist, durchaus Verständnis für den Wunsch, daß darüber diskutiert werden soll. Wir haben kein Problem damit, wir finden diesen Vorschlag durchaus diskussionswürdig.

Ich möchte aber feststellen, daß aufgrund der gültigen Regelung bereits jetzt gewährleistet ist, daß auch die Opposition in der Volksanwaltschaft vertreten ist, und ich möchte zur Vorsicht mahnen, daß bei der von Ihnen gewünschten neuen Regelung dieser Oppositionsschutz nicht mehr gegeben wäre. Daher glauben wir, daß trotz dieser demokratischen Probleme die jetzige Regelung besser ist als der von Ihnen gemachte Vorschlag.

Daß bei einer etwaigen Veränderung nicht einfache Mehrheiten alles durchsetzen können, sondern allenfalls Zweidrittelmehrheiten, dafür wird jedenfalls zu sorgen sein. Mit dieser und weiteren Fragen werden wir uns jedenfalls in Zukunft beschäftigen. Es gibt bei der SPÖ Diskussionsbereitschaft, und es wurde bereits ein Unterausschuß für die Diskussion dieser Fragen eingerichtet. Gegenwärtig ist die SPÖ der Meinung, daß die jetzt gültige Regelung in Ordnung ist, und daher können wir heute Ihrem Antrag nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.54

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Frieser. – Bitte.

16.54

Abgeordnete Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir von der Österreichischen Volkspartei werden diesen Fristsetzungsantrag mit einer Frist bis zum 15. Dezember 1998 ablehnen. (Abg. Mag. Peter: Wieso denn das?) Das überrascht Sie, Kollege Peter? (Abg. Mag. Peter: Ich bin von den Socken!) Ich wußte das, daher wollte ich es Ihnen auch schon vorweg mitteilen, damit Sie bei der anschließenden Abstimmung nicht völlig die Contenance verlieren und erwarten, daß wir mitstimmen.

Zu den drei Begehren des Antrages von Frau Dr. Schmidt beziehe ich mich auf meinen Vorredner, Herrn Ing. Kaipel. Betreffend die Ausdehnung des Tätigkeitsbereichs, Frau Dr. Schmidt, bin ich teilweise Ihrer Meinung. Ich bin auch der Meinung, daß man den Tätigkeitsbereich auf jene ausgegliederten Betriebe ausdehnen sollte, die sozusagen eine Monopolstellung haben. Ich bin aber andererseits der Meinung von Ing. Kaipel, daß bei ausgegliederten Betrieben, die in einem ordentlichen wirtschaftlichen Konkurrenzverhältnis stehen, eine Prüfung durch die Volksanwaltschaft nicht mehr gerechtfertigt ist. (Abg. Dr. Schmidt: Wo ist da der Unterschied zum Rechnungshof?) Frau Dr. Schmidt! Wie gesagt: Es besteht in diesem Punkt eine Diskrepanz zwischen uns und dem Koalitionspartner, daher muß ich Sie in diesem Zusammenhang auf die nächste Legislaturperiode vertrösten!


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