Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 152. Sitzung / 141

3. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1475 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geändert wird (1528 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Erst jetzt können wir ordnungsgemäß zum 3. Punkt der Tagesordnung kommen.

Ein Verlangen auf Berichterstattung liegt nicht vor.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Puttinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

18.08

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Puttinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! 1998 ist für den Tourismus ein Jahr der Hoffnung. Die Hoffnung, daß die Talsohle der Entwicklung im Tourismus durchschritten ist, ist Gott sei Dank – oder hoffentlich! – erfüllt. Die Hoffnung, daß das, was immer wieder gefordert wurde – nämlich die Finanzierungssituation, die Eigenkapitalsituation bei den Klein- und Mittelbetrieben, insbesondere bei jenen des Tourismus, zu verbessern –, endlich verwirklicht wird, wird heute, so meine ich, ebenfalls erfüllt.

Das heute zum Beschluß vorliegende KMU-Förderungsgesetz ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es normiert eine Einlösungsverpflichtung durch den Bund für ein Haftungsobligo von insgesamt 14 Milliarden Schilling, im Einzelfall bis zu einem Obligo von 10 Millionen Schilling bei der BÜRGES und bis zu 25 Millionen Schilling bei der ÖHT.

Die wesentlichen Ziele gehen in die Richtung der Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Kapitalsituation, der Sicherung und Schaffung von Beschäftigung in bestehenden Tourismusunternehmungen sowie der Unterstützung bei der Gründung solcher Betriebe.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, daß es mit diesem neuen KMU-Förderungsgesetz – Gott sei Dank! – gelingen wird, Kapitalströme endlich in eine andere Richtung zu bringen. Das ist die Zielsetzung (Ruf bei den Freiheitlichen: Das brauchen wir!), das haben wir uns gewünscht, und ich glaube, daß es mit diesem Gesetz auch endlich gelingt. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Mag. Peter.)

Insbesondere die Klein- und Mittelbetriebe des heimischen Fremdenverkehrs sollen eine langfristige Erfolgschance bekommen. Ihre Finanzstruktur wird sicherlich durch die teilweise Abdeckung der Risken des Kapitalgebers wesentlich und vehement verbessert. Die mögliche Bildung von Kooperationen, eine Zielsetzung dieses Gesetzes, wird als Mittel zur Überwindung der Nachteile der Kleinstrukturiertheit der österreichischen Fremdenverkehrswirtschaft angesehen. Die Unterstützung der Finanzierung solcher Kooperationen mit Hilfe von Haftungen soll dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit auch in diesem Bereich zu verbessern. Dies alles steht im Einklang mit dem Ziel der Europäischen Union, durch eine verstärkte Förderung der kleinen und mittelständischen Unternehmen das Beschäftigungsvolumen, die Innovationskraft und die Dynamik der Wirtschaft zu erhöhen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte nun einige Gedanken der Frage widmen: Welche Schwerpunktmaßnahmen könnten aufgrund dieses KMU-Förderungsgesetzes für die Wirtschaft gesetzt werden? – Das Gesetz könnte für die Finanzierung innovativer Tourismusprojekte und saisonverlängernder infrastruktureller Maßnahmen eingesetzt werden. Es könnte durch die Übernahme von Garantien als ergänzende Maßnahme für die finanzielle Restrukturierung von Unternehmen eingesetzt werden, aber natürlich nur dann, wenn der Gläubiger Umschuldungen gemacht hat, wenn Kapitalabstriche gemacht wurden und wenn damit eine Gesamtrestrukturierung des Unternehmens möglich ist.


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