Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 152. Sitzung / 175

Verordnungen und Gesetze im Interesse der Vollziehbarkeit und Überschaubarkeit gibt, sind wir permanent mit einer Fülle von neuen Verordnungen, Gesetzen und Maßnahmen konfrontiert.

Es ist schon richtig, wenn man Obergrenzen für Vermittlungstätigkeiten einführt, weil das von Haus aus ein eher problematischer Bereich ist. Es wäre zu prüfen, ob es nicht vernünftiger wäre, da Künstler im weiteren Sinne in vielen Bereichen keine Arbeitsverhältnisse haben, eine entsprechende gesetzliche Klärung und Bereinigung herbeizuführen, daß diese in Form von Werkverträgen beschäftigt werden oder als selbständig Berufstätige zu gelten haben, weil es ja üblicherweise bei diesen Engagements zu keinem dauerhaften Arbeitsverhältnis kommt.

Wenn wir schon Veränderungen herbeiführen, die eine EU-Angleichung bringen, dann möchte ich darauf hinweisen, daß es bei Aufenthaltsbewilligungen für Österreicher im Ausland, zum Beispiel in Deutschland, starke Einschränkung gibt. Dort kostet diese 1 000 D-Mark und ist drei Jahre gültig. Dazu kann ich nur sagen: Wenn wir in Europa gemeinsame Bedingungen für die Künstlervermittlung haben wollen, dann müßte es letztlich auch gleiches Recht oder gleiches Unrecht für alle geben.

In diesem Zusammenhang – das wurde auch schon von Kollegin Schaffenrath erwähnt – wäre es notwendig, eine generelle Reform hinsichtlich der privaten Arbeitsvermittler ins Auge zu fassen. Und wenn die Vermittlung von Arbeitskräften durch private Unternehmen gestattet wird, dann muß man bei der Zulassung strengste Kriterien anwenden, aber dann muß nicht wieder jede einzelne Bewilligung der Bundesstempelpflicht unterliegen. Das würde sicherlich einen verbesserten Zugang und Unterstützung in einer Zeit der hohen Arbeitslosigkeit für jene bringen, die auf Jobsuche sind; das wäre notwendig.

Im Zusammenhang mit dem Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz und der Lehrlingsfreifahrt muß man feststellen: Diese Regelungen kommen wieder um ein halbes Jahr zu spät, denn in Wirklichkeit hätte das schon im Sommer beschlossen werden müssen, damit diese Maßnahmen rechtzeitig greifen.

Wenn einige meinen, daß die Tourismuswirtschaft gerettet wäre, wenn Lehrlinge im Tourismus bis 23 Uhr arbeiten dürfen, dann irren sie. Diese Regelung würde den Tourismus nicht retten, da sind ganz andere Maßnahmen notwendig!

Allein wenn ich Kollegen Trinkl bei seiner Rede emotionsgeladen und gefühlvoll über die Ausbildung sprechen höre und er sagt: Wir haben ein Herz für Lehrlinge!, dann wird für mich genau die Haltung ersichtlich, die die Herren von der ÖVP einnehmen: Sie interessieren sich in Wirklichkeit gar nicht dafür! Im wesentlichen interessiert sie nur, welche Förderungsmittel ein Unternehmer in Anspruch nehmen kann. Und wenn diese entsprechen, dann läßt man sich eben herab und bildet einen Lehrling aus. – Das ist die Situation, wie wir sie derzeit in unserer Republik erleben! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Bekennen Sie sich dazu! Denn in Wirklichkeit sind früher, als es keine Förderungen oder nur geringe Förderungen und mehr Hemmnisse gab, mehr Lehrlinge eingestellt worden, weil sie gebraucht wurden. Heute gehen viele Jugendliche deshalb nicht mehr in die Lehre, weil der berühmte Slogan "Karriere mit Lehre" genau das beweist, was sich in der Praxis abspielt. Ein entsprechendes Einkommen nach Abschluß der Lehre, Berufssicherheit – außer im öffentlichen Dienst – und die Chance auf einen sicheren Arbeitsplatz sind heute für einen Lehrling nicht gegeben. Sie werden in den Unternehmen herumgeschoben oder landen in Stiftungen. Da frage ich mich: Wozu soll heute noch jemand in die Lehre gehen, wenn er dann in der Wirtschaft in Wirklichkeit nicht erwünscht ist und viele Unternehmen heute nur auf die EU-Osterweiterung warten, weil sie dann billige Fachkräfte zum Pendeln bewegen können? Dazu wären sie bereit, sie sind aber nicht dazu bereit, die Jugendlichen entsprechend auszubilden. Das wäre aber notwendig im Sinne einer guten Entwicklung in der Wirtschaft! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.27

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.


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