Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 152. Sitzung / 177

Von diesen Unternehmungen möchte ich eine hier lobend hervorheben, die sehr oft kritisiert wird. Die Österreichischen Bundesbahnen sind der einzige Großbetrieb, der über all die Jahre hinweg in den Lehrwerkstätten die Anzahl der Lehrlinge nicht reduziert hat – sicher mit sehr viel Druck durch die Gewerkschaft. Im Jahre 1996 haben übrigens die Mitarbeiter der Österreichischen Bundesbahnen bei den Gehaltserhöhungen auf einen Teil dieser Gehaltserhöhung zugunsten der Lehrlinge verzichtet. Die Wahrung der Lehrstellen erfolgte immer mit Druck durch die Gewerkschaft und durch den Einsatz der Personalvertretung.

Seit dem Vorjahr werden die Lehrlinge in den Lehrwerkstätten in zwei Gruppen geteilt: Sie sind zu einem Teil Lehrlinge der Österreichischen Bundesbahnen, zum anderen Teil zwar auch Lehrlinge der Österreichischen Bundesbahnen, aber in Form einer Stiftung. Diese Stiftung fällt nicht unter die Bestimmungen des Jugendausbildungs-Sicherungsgesetzes! Schon im Ausschuß für Arbeit und Soziales wurde festgestellt, daß die Regelungen des Jugendausbildungs-Sicherungsgesetzes nur für jene Projekte zur Anwendung kommen, die im Rahmen dieses Gesetzes erfolgen. Diese Regelungen gelten nicht für Einrichtungen wie die der Österreichischen Bundesbahnen, die unabhängig von den Förderungsmaßnahmen dieses Gesetzes eingerichtet sind. Daher ist es selbstverständlich, daß die Lehrlinge in den Lehrwerkstätten der Österreichischen Bundesbahnen, unabhängig davon, ob sie mit den Österreichischen Bundesbahnen oder mit dieser Stiftung einen Vertrag haben, natürlich dieselbe kollektivvertragsmäßige Lehrlingsentschädigung bekommen. Das ist eindeutig.

Frau Bundesministerin! Ich darf Sie hier bitten, das auch dem Wirtschaftsministerium mitzuteilen. Es entspricht nicht diesem Gesetz – und keinem Gesetz! –, daß hier eine Teilung erfolgen soll. (Beifall bei der SPÖ.)

Eines wäre natürlich meiner Meinung nach die Idealsituation – die ich auch in meinen früheren Verhandlungen als Personalvertreter durchgesetzt habe; da deckt sich meine Ansicht übrigens ausnahmsweise mit jener des Kollegen Kukacka (Abg. Mag. Kukacka: Das ist gut!) –: Natürlich wäre es am einfachsten, wenn die Österreichischen Bundesbahnen alle diese Lehrlinge nicht über eine Stiftung, sondern zur Gänze direkt als Lehrlinge der Österreichischen Bundesbahnen übernähmen. (Demonstrativer Beifall der Abgeordneten Mag. Kukacka und Mag. Mühlbachler.)

Ich bin auch der Meinung, daß der Bund als Eigentümer von so großen Unternehmungen diese Arbeit, nämlich Druck auszuüben, daß wirklich alljährlich Lehrlinge aufgenommen werden, nicht nur den Gewerkschaften überlassen sollte. Hier sollte der Bund als Eigentümer – es hat auch schon in anderen Bereichen Eigentümerweisungen gegeben – doch mit einer entsprechenden Einflußnahme auf das Unternehmen dazu beitragen, daß zumindest in den nächsten zehn Jahren bei den Österreichischen Bundesbahnen von den hochwertigen Lehrplätzen kein einziger verlorengeht. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.35

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dolinschek. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

20.36

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Eine Änderung des Jugendausbildungs-Sicherungsgesetzes ist sicherlich notwendig, weil es zu Problemen bei der Gewährung von Lehrlingsfreifahrten gekommen ist. Nun sollen die Maßnahmen, die durch das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetzes gewährt werden, nicht nur auf Teilnehmer an Lehrgängen, auf Teilnehmer an Lehrlingsstiftungen und auf Schulabgänger der Jahre 1998/99 beschränkt bleiben, sondern auch für Schulabgänger des Jahres 1997 gelten. Diese Regelung ist rückwirkend. Anscheinend wurde die Problematik der Gewährung von Lehrlingsfreifahrten nicht rechtzeitig registriert. Das wird jetzt nachgeholt.

Dieses Gesetz ist eine vorübergehende Maßnahme. Diese Änderung ist meines Erachtens auch deswegen sinnvoll, da eben Jugendliche eines vergangenen Lehrganges nicht von diesen Maßnahmen ausgeschlossen werden und diese auch lukrieren können. Ich verweise aber darauf, daß immer wieder und vor allem in letzter Zeit Gesetze verabschiedet werden, bei denen auf Wesentliches vergessen wird, und wir diese dann hinterher novellieren müssen.


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