Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 152. Sitzung / 184

Wir werden einen Entschließungsantrag einbringen, der folgendes beinhaltet: Schaffung von rechtlich identischen Rahmenbedingungen für Zahnambulatorien und Vertragsärzte, eine wirtschaftliche Trennung der Ambulatorien von den Krankenversicherungsträgern, eine Gleichstellung beim Werbeverbot zwischen niedergelassenen Ärzten und Ambulatorien, ein kostendeckendes Arbeiten der Ambulatorien nach Ausgliederung zumindest in den ersten drei Jahren, eine kostenlose präventive Beratung der Patienten in den Ambulatorien. Und schließlich – und das ist ganz wichtig im Sinne der sozialen Gerechtigkeit – fordern wir einen Kostenzuschuß für alle Patienten und nicht nur für 5 bis 10 Prozent der Bevölkerung! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Denn – und das ist der Punkt – wenn die Sozialversicherung in eigenen Ambulatorien Zahnersatz anbietet, dann muß sie das zu identischen Bedingungen tun wie ihre Vertragsärzte, dann ist das eine Pflichtleistung. Dann muß sie das für alle Beitragszahler entsprechend finanzieren und nicht für 5 bis 10 Prozent. Mit diesem Antrag, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie, verabschieden Sie sich von Ihren Grundsätzen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.01

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Reitsamer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

21.01

Abgeordnete Annemarie Reitsamer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Povysil hat es sich natürlich sehr leichtgemacht: Wenn es eine Geschichte zu erzählen gibt – und ich konzentriere mich nur auf die letzte Seite –, dann wird eben die notwendige Information hier fehlen.

Die Vorgeschichte war, daß gemäß einem Punkt der 55. ASVG-Novelle Zahnambulatorien künftig einen festsitzenden Zahnersatz erbringen dürfen, und zwar um 5 500 S. Denn eine Kalkulation hat ergeben, daß das sehr wohl möglich ist.

Was stand dahinter? – Ich weiß aus eigener, sehr leidvoller Erfahrung, meine Damen und Herren, daß Kronen in der Vergangenheit in den Arztpraxen viel zu teuer waren. Ich kann Ihnen sagen: Ich bin keine Ambulatoriumspatientin, und ich werde es auch nicht werden. – Hauptverband einerseits und Ärztekammer andererseits haben sich also – das war natürlich die Voraussetzung – zusammengesetzt. Es ging darum, ein Ambulatoriumsübereinkommen und eine Richttarifvereinbarung zu treffen. Die Ärztekammer beziehungsweise die Vertreter der Zahnärzte haben zugegeben, daß die Kronen viel zu teuer waren. Denn etwas ging sehr schnell: Hatte man bisher im Schnitt über 8 000 S verlangt, war plötzlich ein Richttarif von 6 200 S plus/minus 10 Prozent möglich.

Der Hauptverband hat das natürlich begrüßt und hat sich zu einer Reihe von Maßnahmen verpflichtet, vor allem, weil immer gesagt wird, daß eine Quersubventionierung stattfindet, zu einer völligen Transparenz bei den Kosten. Von der Ärztekammer wurde verlangt, daß es fünf Jahre keine Ausweitung der Behandlungsstühle geben soll, denn wenn man keine zusätzlichen Behandlungsstühle hat, kann man auch nicht mehr Patienten behandeln.

Zur Konzentration auf bisherige Ambulatoriumspatienten: Sie reden doch so viel von der freien Arztwahl. Wenn ich einen Zahnarzt habe, dann möchte ich bei ihm bleiben! Warum soll ich wegen eines festsitzenden Zahnersatzes meinen Zahnarzt wechseln müssen, zu dem ich vielleicht ein gewisses Vertrauensverhältnis aufgebaut habe? (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)

Dann ging es um den Qualitätsaspekt bei der Bezuschussung von ausländischen Leistungen. Weiters wurden von der Ärztekammer 30 zusätzliche Vertragszahnarztstellen gefordert, und der Hauptverband hat einer Aufstockung um 35 Millionen Schilling zugestimmt; das sind immerhin plus 10 Prozent für Wurzelbehandlungen, und das ist nicht wenig.

Im Juli hat man sich dann der Ausrede bedient, weil bei den Brückengliedern und den Stiften nichts weitergegangen ist, daß man noch die Zustimmung der Länderärztekammern einholen müßte und einfach zuwenig Zeit für einen solchen Gesamtvertrag sei. Nicht mehr und nicht


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