Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 152. Sitzung / 188

gehen Sie nicht gerne hin, Herr Kollege Donabauer! Aber ich sage Ihnen: Was Sie für sich wollen, das müssen Sie auch Ihren Patienten zubilligen! Sie sind Hauptverantwortlicher einer sehr großen Sozialversicherungsanstalt. Tragen Sie daher dazu bei, daß die Zahnkrone kein Luxus mehr ist, sondern daß sie zur Standardausrüstung der gesundheitlichen Versorgung der Zähne Ihrer Patienten gehört, die bei Ihnen zwangsversichert sind, und daß diese Zahnkrone endlich zur Pflichtleistung der Krankenkasse wird! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich zeige Ihnen jetzt etwas (der Redner hat das Modell eines menschlichen Gebisses auf dem Rednerpult aufgebaut): Vorne links fehlt ein Schneidezahn. Diesen kann man sich durch einen abnehmbaren Zahnersatz, durch eine Klammerzahnkrone, ersetzen lassen. Dafür zahlt die Kasse 3 000 S, die oberösterreichische sogar 4 500 S. Wenn sich der Patient jedoch entscheidet, einen festsitzenden Zahnersatz anbringen zu lassen, dann drückt sich die Kasse und zahlt keinen Groschen mehr. Dann muß der Patient alles selbst zahlen. Wenn die Kasse wenigstens den Mindestzuschuß von 3 000 S, den sie für die Klammerzahnkrone zahlt, berappen würde, dann wären wir ja schon zufrieden! Das wäre eine Pflichtleistung der Krankenkasse!

Herr Kollege Koppler! Sie sind auch ein alter Kassenfunktionär mit fetten Gehältern! (Abg. Koppler: Das "alter" können Sie sich sparen!) Wo ist Abgeordneter Schwimmer? – Er ist gar nicht mehr da! Wahrscheinlich ist er beim Zahnarzt erster Klasse! Kollege Donabauer, Kollege Dietachmayr und wie Sie alle heißen! Gehen Sie zu Ihrem Zahnarzt, lassen Sie sich auch von Ihrer Kasse den Zuschuß zahlen, wie Sie diesen auch Ihren Patienten gönnen sollen! Denn das ist eine Pflichtleistung! Die 3 000 S, die jetzt für die Klammerzahnkrone bezahlt werden, sollen als Zuschuß an Ihre Patienten gezahlt werden, damit diese nicht im Rahmen einer beginnenden Zwei-Klassen-Medizin als Patienten zweiter Klasse in die Ambulatorien gehen müssen, wo ein Teil der Zahnärzte minder ausgebildet ist und unsere Patienten mangelhaft versorgt werden! Die niedergelassene Medizin hat Priorität! – Das sagt auch die Gebietskrankenkasse von Vorarlberg! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.18

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

21.18

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts der Tatsache, daß die innenpolitische Debatte nun schon seit fast einem Jahr um den festsitzenden Zahnersatz kreist, ist die heutige Debatte schon in ihren Argumentationsgrundlagen eher sehr bescheiden.

Meines   Erachtens   übersehen   beide   Seiten   Wesentliches.   (Zwischenruf    des   Abg.  Dipl.-Ing. Schöggl.) – Nein, es wird nicht anspruchsvoll, sondern eher kurz!

Die Seite der Sozialversicherungsträger übersieht nach wie vor, daß der festsitzende Zahnersatz eigentlich nicht ihre Lösung ist, sondern die Perspektive der Kassen nach wie vor in der Prothetik liegt. Und das ist ein nennenswertes Problem. In diesem Punkt hat Kollege Pumberger nicht so völlig unrecht: Wenn prothetische Leistungen durch die Kassen begünstigt werden und der festsitzende Zahnersatz eindeutig benachteiligt wird, dann hat das klarerweise Lenkungswirkung, obwohl der festsitzende Zahnersatz vom gesundheitlichen Standpunkt die bessere Lösung wäre.

Andererseits – und da bin ich jetzt bei den Zahnärzten – sollte man auch nicht übersehen, daß die Zahnärzte erstens nicht nur zu jenen Berufsgruppen in Österreich gehören, die die höchsten Einkommen erzielen, sondern – das hat auch die Untersuchung eines Steuerberaters in den sechziger oder siebziger Jahren ergeben – auch zu den Berufsgruppen gehören, die das meiste Schwarzgeld machen. Das ist leider auch ein Faktum. Daher sollte in der Debatte über Kosten – und diese wird auch von den Zahnärzten geführt, und zwar meiner Ansicht nach mit den falschen Argumenten – nicht unerwähnt bleiben, daß es hiebei nicht um eine Berufsgruppe geht, die es notwendig hat, so wie Kollegin Reitsamer das geschildert hat, Verbesserungen in Form von Gehaltserhöhungen durch bessere Abgeltungen für andere Leistungen, etwa Wurzelbehandlungen, mit einem Gesamthonorar von 500 Millionen Schilling herauszuschinden. Das ist nicht die richtige Perspektive!


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