Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 152. Sitzung / 225

Bislang sind beide Regierungsparteien jeden Beweis für diese Behauptungen schuldig geblieben. Im Gegenteil! (Abg. Mag. Mühlbachler: Stimmt nicht!) Doch, das stimmt! Sie können aber natürlich Ihre bisherige Haltung dadurch relativieren, daß Sie jetzt den negativen Ausschußbericht ablehnen. Es gibt keine Evaluierung der erfolgten Ausgliederungen. Das, was Sie da betreiben, ist eine "Voodoo-Ökonomie", die mit einer sinnvollen budgetären Zielsetzung nichts mehr zu tun hat.

Meine Damen und Herren! Sagen Sie uns doch, wie sich die Relation zwischen den Kosten und vor allem dem volkswirtschaftlichen Nutzen der Ausgliederung der Arbeitsmarktverwaltung – jetzt heißt sie ja AMS –, für welche die Frau Sozialministerin zuständig war, verändert hat! Die Arbeitslosenquote ist nicht gesunken. Der volkswirtschaftliche Nutzen ist sicherlich nicht größer geworden, obwohl man das damals bei der Ausgliederung sehr heftig behauptet hat. Man wolle die Arbeitslosigkeit endlich effizienter bekämpfen, hieß es. Fazit: Das war nicht der Fall. Die Arbeitslosigkeit ist gestiegen. Die Kosten sind nicht gesunken, ganz sicher nicht! In allen Abteilungen, in allen Landesstellen gibt es jetzt jeweils einen roten und einen schwarzen Direktor, die mehr verdienen als im Rahmen der Bundesadministration, und insgesamt ist das Kostenniveau überhaupt nicht gesunken.

Das, was sich eindeutig verschlechtert hat, ist das Leistungsniveau. Und es wurde – unter Anführungszeichen – sehr "selektiv" vor allem bei den Kosten für Kursmaßnahmen, die Frauen betreffen, oder auch bei gemeinnützigen Einstellungsbeihilfen gespart. All das wird es in Zukunft nicht mehr geben. Ich glaube, daß das volkswirtschaftlich unvernünftig und mittel- und langfristig auch teurer ist. – Es wurde also kein entsprechender Beweis erbracht.

Ebenso verhält es sich bei der Autobahnen- und Schnellstraßenfinanzierungs AG und bei der Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesellschaft. – Erreichen diese die 50prozentige Eigenfinanzierung, wie sie in der EU vorgeschrieben ist? Das Parlament erfährt gar nichts mehr! Diese Unternehmen wurden ausgegliedert, und die Opposition hat jedes Recht, Anfragen zu stellen, verloren. Trotzdem folgen weitere Unternehmungen: ÖBB, Post und Telekom, Industrieholding, ÖIAG, also eine Fülle von Ausgliederungen. Es wäre wohl ein Gebot der ökonomischen Vernunft, daß man irgendwann einmal nachrechnet, ob sich das bewährt hat. Denn jetzt sind diese Unternehmen zwar ausgegliedert, und das Parlament hat die Kontrollrechte weitgehend eingebüßt, das, was die Regierung versprochen hat, ist jedoch prima vista sicherlich nicht eingetreten. Trotzdem verfährt man lustig so weiter, beschwört immer irgendeinen Popanz und behauptet, daß das dann billiger und effizienter sei. (Zwischenruf des Abg. Mag. Mühlbachler.)

Was ist denn billiger geworden? Warum haben Sie denn nicht dieses bißchen an volkswirtschaftlicher Redlichkeit zu sagen: Schauen wir uns das an!? – Mit diesem Antrag der Grünen wird ja nicht grundsätzlich gegen die Ausgliederungen Stellung genommen. Wir wollen aber, Herr Abgeordneter Mühlbachler, irgendeinen Beweis dafür, daß diese sinnvoll sind! Haben Sie diesen Beweis? – Stimmen Sie unserem Antrag zu und lehnen Sie damit den Ausschußbericht ab! Ich verstehe nicht, wie man so eine "Voodoo-Ökonomie" betreiben kann. Das ist unverständlich! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scheibner: Jetzt sagen Sie schon zum dritten Mal "Voodoo"! Das ist ein bißchen viel!) Es ist ein bißchen viel Voodoo! Das meine ich auch!

Deswegen stellen wir diesen Antrag. Denn es geht jetzt nicht darum, justament und aus Jux und Tollerei öffentliche Eigentumsrechte und staatliche Hoheitsrechte aufrechtzuerhalten. Es geht aber auch nicht justament um das Gegenteil. Ich denke, daß es wirklich sinnvoll wäre, das zu prüfen und sich das anzuschauen. Ich kreide Ihnen Ihre Vorgangsweise vor allem dort besonders an, wo es Beispiele aus dem Ausland gibt. Sowohl im Sozialbereich als auch im Bildungsbereich, als auch im Infrastrukturbereich sind in vielen Ländern schon derartige Ausgliederungen durchgeführt worden. Warum hat man sich denn nicht einmal angeschaut, was etwa mit der sozialen Verwaltung in Großbritannien passiert ist? Warum hat man nicht einmal versucht zu überprüfen, ob man aus diesen ausländischen Beispielen auch für Österreich eine Lehre ziehen kann, ob es eher ratsam oder eher nicht ratsam ist, so vorzugehen?

Da prallen Ideologien aufeinander beziehungsweise sind sie früher aufeinandergeprallt: Die einen haben gesagt: Privat ist jedenfalls besser. Und die anderen haben damals noch gesagt:


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite