Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / 94

voranzubringen. Besondere Priorität aus österreichischer Sicht hatte dabei der Bereich der Beschäftigungspolitik und in diesem Zusammenhang die Verstärkung der gemeinsamen Beschäftigungsstrategie in der Europäischen Union.

Beim Europäischen Rat am 11. und 12. Dezember in Wien wurden wichtige Weichen für die künftige Entwicklung der Europäischen Union gestellt. Im Mittelpunkt der Beratungen standen Fragen der Wirtschafts-, Währungs- und Beschäftigungspolitik in Europa, die ‚Agenda 2000‘, die Erweiterung, aber auch Fragen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Im Rahmen der ‚Wiener Strategie für Europa‘ wurden für die Politik der Europäischen Union vier Themenbereiche festgelegt, die künftig Priorität haben sollen. Es sind dies: Förderung der Beschäftigung, des Wirtschaftswachstums und der Stabilität, Verbesserung der Sicherheit und der Lebensqualität, Reform der Politiken und Institutionen der Union, Förderung von Stabilität und Wohlstand in Europa und weltweit.

Zur weiteren Forcierung der Beschäftigungspolitik in Europa wird während der deutschen Präsidentschaft in Ergänzung des Stabilitätspaktes ein ‚Beschäftigungspakt‘ erarbeitet werden. Damit soll die Priorität einer Politik, die offensiv Arbeitsplätze schafft, unterstrichen werden. Beschäftigungspolitik soll künftig Bestandteil eines umfassenden Konzeptes sein, das eine auf Wachstum und Stabilität ausgerichtete makroökonomische Politik, eine die Wettbewerbsfähigkeit fördernde Wirtschaftsreform und eine umfassende Arbeitsmarktpolitik umfaßt. Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern, Chancengleichheit zu erreichen und damit mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Mit genanntem Beschäftigungspakt sollen zusätzliche, nachprüfbare Zielvorgaben und Fristen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene verankert und ein Dialog zwischen allen betroffenen Akteuren etabliert werden. Die Einbeziehung der Sozialpartner wird dabei eine wichtige Komponente darstellen.

Die internen Reformen der Europäischen Union betreffend bekräftigten alle Mitgliedstaaten beim Europäischen Rat in Wien ihre Entschlossenheit, bis März nächsten Jahres eine umfassende Einigung über die ‚Agenda 2000‘ zu erzielen. Die Mitgliedstaaten verständigten sich darauf, Solidarität, strenge Haushaltsdisziplin, Reformwillen und Gerechtigkeit als Leitlinien für die ‚Agenda 2000‘ anzuwenden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende

Anfrage:

1. Was konnte beim Europäischen Rat von Wien am 11. und 12. Dezember 1998 in Wien erreicht werden, wie bewerten Sie die Ergebnisse und welche weiteren Schritte ergeben sich daraus für die nächste Präsidentschaft?

2. Inwiefern sehen Sie das Ziel der österreichischen EU-Präsidentschaft, den Bereich der Beschäftigungspolitik besonders zu forcieren und die Beschäftigungsstrategie der EU weiter zu verstärken, durch die Ergebnisse des Europäischen Rates in Wien erreicht?

3. Die österreichische EU-Präsidentschaft wurde mit großem Einsatz angegangen. Welche Bilanz können Sie nunmehr knapp vor Ende dieses Halbjahres ziehen?

Gemäß § 93 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 GOG verlangen die unterzeichneten Abgeordneten, daß diese Anfrage dringlich behandelt wird, also vom Fragesteller nach Erledigung der Tagesordnung, spätestens jedoch 15 Uhr, frühestens aber drei Stunden nach Eingang in die Tagesordnung mündlich begründet werde und hierauf eine Debatte über den Gegenstand stattfinde."

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Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich erteile nun Herrn Abgeordneten Kostelka als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort. – Bitte, Herr Klubobmann.


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