Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / 217

Ich erinnere die beiden jetzigen Regierungsfraktionen an die Zeiten, als sie in der Opposition waren. Ich will jetzt überhaupt nicht polemisieren und sagen, daß diese Zeiten für Sie wiederkommen könnten, aber auszuschließen ist ja wirklich nichts! Ich bitte Sie daher, durchaus auch einmal die Dinge aus dieser Sicht zu betrachten, wie und mit welchen Instrumenten Sie in einem solchen Fall die Regierungsarbeit kontrollieren könnten, wenn Sie dieses Recht einer Minderheit nicht zugestehen. In Deutschland funktioniert das! Wieso in Österreich nicht?

Ich appelliere daher an Sie, sich darüber Gedanken zu machen und, wenn wir soweit sind, im Ausschuß darüber zu beraten, vielleicht von Ihrer Blockade abzugehen, damit wir zu einer Änderung kommen, gemäß welcher entweder einem Viertel der Abgeordneten ein solches Recht zugestanden wird oder vielleicht sogar, wie wir es uns wünschen würden, allen Abgeordneten in Zweierfraktionen. Wir sind gesprächsbereit, auch nur eine der Varianten zuzulassen, und wir haben auch zusätzlich noch einen Filter eingebaut, indem nicht mehr als zwei Untersuchungsausschüsse beantragt werden können, das heißt, wenn zwei laufen, ist ein dritter gar nicht möglich. Sie sehen: Zerstörerisch – wie Sie es vielleicht meinen könnten – oder nur effekthascherisch kann das also gar nicht umgesetzt werden. – Ich bitte Sie, umzudenken! (Beifall beim Liberalen Forum und bei Abgeordneten der Grünen.)

23.56

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Daher ist die Debatte geschlossen.

Ich weise den Antrag 908/A der Frau Abgeordneten Dr. Schmidt dem Geschäftsordnungsausschuß zur weiteren Beratung zu.

20. Punkt

Erste Lesung des Antrags 925/A der Abgeordneten Dr. Martin Graf und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über die Förderung von Anliegen der jungen Generation (Bundesjugendförderungsgesetz)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum 20. Punkt der Tagesordnung.

Ich erteile dem Antragsteller, Herrn Abgeordneten Graf, das Wort. – Bitte.

23.57

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Spät nachts noch ein Jugendthema: Ich bin sehr froh darüber, daß wir hier eine erste Lesung auch zu diesem Thema relativ rasch durchführen. Wir haben diese Vorlage erst vor kurzem eingebracht. Ich finde, es tut not, daß wir die Jugendförderung auf gesetzliche Beine stellen, und die Wünsche und Begehren in diese Richtung gehen quer durch alle Fraktionen.

Ich erinnere daran, daß es eine Petition gibt, die von den Sozialisten eingebracht wurde, und Abgeordnete Tegischer unterstützt auch, daß bundesweit einheitliche Jugendförderbestimmungen endlich in Kraft gesetzt beziehungsweise umgesetzt werden. Und auch Kollege Amon als Jugendsprecher der ÖVP zieht am gleichen Strang. Ich glaube, daß auch bei den kleineren Oppositionsparteien durchaus ein einheitlicher Wille vorhanden ist.

Es hat bis jetzt immer nur eine Initialzündung gefehlt. Daher haben wir nun diesen Antrag eingebracht, und ich glaube, es ist sogar eine recht gute Vorlage, die durchaus diskussionswürdig ist. Ich freue mich schon jetzt auf die Diskussionen. Ich habe vernommen, daß uns wenigstens garantiert wird, daß im Verfassungsausschuß darüber diskutiert wird. Denn im Familienausschuß geht schon seit über einem Jahr überhaupt nichts mehr weiter, er tagt nicht einmal mehr. Daher ist es mir lieber, wenn eine Vorlage vom Verfassungsausschuß diskutiert wird, bevor sie gar nicht diskutiert wird.

Ich glaube, man kann durchaus über den einen oder anderen Punkt geteilter Meinung sein. Wenn man aber ernsthaft an dieses Thema herangeht, dann wird man einen Kompromiß oder Konsens zwischen den Fraktionen finden. Wir haben einmal eine Definition der Jugendor


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