Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 156. Sitzung / 143

bei man aber gleichzeitig die Kontrolle entsprechend konzentriert und natürlich auch die Infrastruktur in den entsprechenden Behörden verbessert. Ohne Abbau von Umweltstandards wäre eine Beschleunigung von Verfahren aus meiner Sicht, auch aus ökologischer Sicht, überhaupt kein Problem. Es wäre spannend und interessant, über all diese Punkte – auch über die Studie, die der Wirtschaftsminister mit Steuergeldern in Auftrag gegeben hat – zu diskutieren, und zwar hier im Hohen Haus, dort, wo das hingehört und nicht immer nur in den Koalitionsgremien oder in den Sozialpartnergremien.

Die Grünen werden selbstverständlich, vor allem aus demokratiehygienischen Gründen, diesen Fristsetzungen sehr gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

16.56

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, und ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Der Fristsetzungsantrag von Mag. Helmut Peter ist so formuliert, daß über einen Antrag jetzt abzustimmen ist und über die restlichen zehn Fristsetzungsanträge nach Erledigung der Tagesordnung abgestimmt wird.

Wir kommen daher zur Abstimmung über den Antrag, dem Wirtschaftsausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 428/A (E) der Abgeordneten Mag. Peter und Genossen zur Schaffung von Rahmenbedingungen, die die Gründung von Unternehmen erleichtern, eine Frist bis zum 22. März 1999 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist daher abgelehnt.

Die restlichen Fristsetzungsanträge werden, wie gesagt, in getrennter Abstimmung nach Erledigung der Tagesordnung abgestimmt.

Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nun zur kurzen Debatte über den Antrag der Abgeordneten Öllinger und Genossen, dem Ausschuß für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 504/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Karenzurlaubszuschußgesetz (KUZuG) und das Karenzgeldgesetz (KGG) geändert werden, eine Frist bis zum 23. Feber 1999 zu setzen.

Auch hier wird die Abstimmung über diesen Fristsetzungsantrag nach Schluß der beantragten Debatte durchgeführt werden.

Der Erstredner hat 10 Minuten Redezeit zur Verfügung. Es ist dies Herr Abgeordneter Öllinger als Antragsteller. – Bitte, Herr Kollege.

16.58

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist die Fortsetzung der fast schon unendlichen Geschichte eines Antrages, von dem man meinen möchte, darüber brauche man doch eigentlich gar nicht mehr als ein paar Worte zu verlieren, das sei doch eine selbstverständliche Angelegenheit. Die Frauen, die das betrifft, nämlich die alleinerziehenden Mütter, die den Namen des Kindesvaters nicht nennen können oder nicht nennen wollen, haben zwar das Recht auf erhöhtes Karenzgeld, aber wir haben schon mehrere Male hier in diesem Haus darüber diskutiert, und die Argumente, die dagegen vorgebracht wurden, haben sich durchaus gewandelt.

Ich erinnere beispielsweise daran, daß wir bei Fristsetzungsdebatten hier im Plenum beziehungsweise im Ausschuß als eines der Argumente gegen diesen Antrag folgendes gehört


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