Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 156. Sitzung / 171

Ich erteile als erstem Redner in dieser Debatte Herrn Abgeordnetem Dr. Pumberger das Wort. Es besteht der Wunsch nach einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 7 Minuten. – Bitte.

18.59

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Gesundheitspaket ist beileibe kein ganz gesundes Paket, denn hier gibt es schon einiges auszusetzen, viel mehr als bei der nun gerade abgestimmten Materie.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit meine ich in etwa auch das Dentistengesetz. Hier werden wir natürlich die Zustimmung geben, wenngleich wir zu bedenken geben, daß es durch die Einführung eines eigenständigen Zahnmedizinstudiengesetzes dem Dentisten – weil man das bei diesem Gesetz nicht gleich in einem gemacht hat – nicht mehr möglich wäre, den Titel "Dentist" zu führen, weil er nur als Zahnarzt seinen Beruf ausüben darf. Davon wären zwar nur wenige, aber doch einige Dentisten betroffen, die ihren Beruf nicht mehr ausüben könnten. – Daher muß es zu dieser Änderung kommen. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Ich meine, daß es wichtig ist, daß der Konsument unterscheiden kann, ob der Zahnbehandler ein Zahnarzt oder ein Dentist ist.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abg. Dr. Pumberger, Mag. Haupt, Dr. Povysil und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Dentistengesetz geändert wird, 1554 der Beilagen, in der Fassung des Ausschußberichtes, 1578 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage, 1554 der Beilagen, in der Fassung des Ausschußberichtes, 1578 der Beilagen, wird wie folgt geändert:

In Z 8 ist im § 6 Abs. 1 Z 1 nach den Worten "zu führen und" das Wort "hat" einzufügen.

*****

Dadurch ist gewährleistet, daß der Konsument schon aus dem Titel des Zahnbehandlers erkennt, daß es sich dabei nicht um jemanden handelt, der ein komplettes Zahnstudium absolviert hat, sondern um einen Dentisten im herkömmlichen Sinne. – Soviel zum Dentistengesetz.

Nun komme ich zu meinem Antrag betreffend ZahnarztassistentInnen und Ordinationsgehilfinnen. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gerade im Anschluß an die Debatte, die wir heute vormittag geführt haben – nämlich über die Arbeitslosigkeit und vor allem die Arbeitslosigkeit der Frauen –, gewinnt dieser Antrag besonders an Bedeutung. Denn Ordinationshilfen, also Arzthelferinnen und Zahnarzthelferinnen, üben zwar einen sehr verantwortungsvollen Beruf aus, werden aber bisher nur in Kursen im Umfang von etwa 120, 130 Stunden ausgebildet.

Ich finde – und das ist auch der ausdrückliche Wunsch der Gesellschaft für Allgemeinmedizin –, daß diese Berufe eine wesentlich bessere Ausbildung brauchen und daß es eines eigenen Berufsbildes bedarf. Ordinationshilfen und Zahnarztassistentinnen müssen eine eigene Berufsausbildung bekommen. Dieser Beruf sollte auch ein Lehrberuf werden, damit könnten wir schlagartig etwa 1 500 Lehrstellen schaffen! Wenn wir diese Berufe zu Lehrberufen machen und wenn eine fundierte Ausbildung gewährleistet wird, dann entstehen viele, viele Frauenarbeitsplätze, auch Halbtagsarbeitsplätze.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie besonders auch im Hinblick darauf, daß ein ähnlich lautender Antrag im steirischen Landtag einstimmig befürwortet wurde – Ihre Kolle


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