Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 156. Sitzung / 172

gen und Kolleginnen von ÖVP und SPÖ im steirischen Landtag haben das befürwortet, und zwar einstimmig, gemeinsam mit den Oppositionsparteien! –, dieser Berufsgruppe eine ordentliche Berufsausbildung zu gewähren. Mit der Zustimmung zu diesem meinem Entschließungsantrag würden Sie dafür sorgen, daß den ZahnarztassistentInnen und Ordinationshilfen ein eigener Beruf mit einer soliden Berufsausbildung ermöglicht wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nun zur dritten Materie. Dabei geht es darum, daß im sogenannten Sanitätergesetz verankert wird, daß Sanitätsgehilfen und Personen, die für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine ähnliche oder eine bessere Ausbildung erhalten haben, auch die Reanimation mit sogenannten Halbautomaten durchführen dürfen. Dabei handelt es sich um die Wiederbelebung mit einem technischen Gerät, eine Methode, die eindeutig sicherer und effektiver als die manuelle Herzmassage ist.

Wir können diesem Aspekt nichts Negatives abgewinnen und werden dafür stimmen, daß Rettungssanitäter und ehrenamtliche, gleich ausgebildete Sanitäter diese Möglichkeit der Lebensrettung erhalten. Wir hoffen, daß der Pilotversuch, der in der Steiermark schon seit geraumer Zeit sehr erfolgreich läuft, schon bald in die tägliche Praxis der Rettungssanitäter übergeht und viele Menschenleben mit diesem Halbautomaten gerettet werden können.

Was ich nicht verstehe, ist, daß dieser Antrag extra eingebracht werden mußte, daß das nicht zusammen mit dem bereits fertigen Ministerialentwurf erfolgt ist, der schon durch alle Begutachtungsphasen gegangen ist und eigentlich heute beschlossen hätte werden können. (Zwischenruf des Abg. Mag. Guggenberger. – Abg. Dr. Rasinger: Hoffentlich korrigiert dich die Kollegin Povysil!)

Wir haben schon im Ausschuß gesehen, daß sich die Koalitionsparteien deswegen ganz ernsthaft in die Haare geraten sind. So hat zum Beispiel Frau Rauch-Kallat beinhart von 100 Menschenleben gesprochen, die damit pro Jahr gerettet werden könnten, während der SPÖ-Abgeordnete Kräuter reklamiert hat, daß das aber ein steirisches Projekt und nicht der ÖVP, sondern der SPÖ zuzuschreiben sei. Der Abgeordnete Lackner von der SPÖ wiederum warf der ÖVP vor, daß sie "auf der unseligen Masche der Ehrenamtlichkeit herumreite". – Meine Damen und Herren! Stellen Sie sich das einmal vor! Es war wirklich unwürdig, daher hat es mich auch nicht gewundert, daß dann Herr Kollege Leiner – jetzt lacht er – wirklich geschrien hat, er halte dieses Geschwafel nicht mehr aus.

Meiner Ansicht nach ist klar, daß die Regierungsparteien darin wetteifern, wer dieses Gesetz durchbringt. Aber sie können sich einfach nicht zusammensetzen, weil sie vor lauter Streit auf keinen grünen Zweig kommen.

Meine Damen und Herren! Die Rettungssanitäter, sowohl die hauptberuflichen als auch die ehrenamtlichen, haben das nicht verdient! Die Rettungssanitäter – und zwar sowohl die hauptberuflichen als auch die ehrenamtlichen – brauchen erstens einen Berufsschutz. Sie brauchen zweitens eine bessere Qualität ihrer Ausbildung. Auch das gilt für beide Gruppen, für die hauptamtlichen und für die ehrenamtlichen Rettungssanitäter. Und drittens muß gewährleistet sein, daß die Ehrenamtlichkeit auch in Zukunft aufrechterhalten wird.

Wenn man an der Ehrenamtlichkeit rütteln würde, dann hätte das förmlich eine gesellschaftsverändernde Wirkung, dann würde man vielleicht auch einmal an der Ehrenamtlichkeit bei der Feuerwehr rütteln und auch bei vielen anderen Organisationen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe den Ministerialentwurf heute schon als Selbständigen Antrag eingebracht. Ich bitte Sie, ihn zu behandeln. Er sollte möglichst bald dem Gesundheitsausschuß zugewiesen werden, damit wir dieses Rettungssanitätergesetz zum Wohle der Bevölkerung und zur Aufrechterhaltung der Ehrenamtlichkeit so bald wie möglich beschließen können. – Danke. (Abg. Dr. Lukesch – auf leere Bänke bei den Freiheitlichen weisend –: Kein Applaus! – Abg. Dr. Maitz: Er muß selber klatschen!)

19.07


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