Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 156. Sitzung / 174

freiwilligen Feuerwehrleute. Wir wollen keine Gewerkschaften in den Vereinen. Wir treten gegen die Zerschlagung der Ehrenamtlichkeit und die Verstaatlichung der Vereine auf. – Ende des Zitats.

Ich muß wirklich sagen: So einen Humbug hab ich schon lange nicht mehr gelesen! Es ist menschlich, rechtlich und politisch völlig indiskutabel, was der Herr Landeshauptmann Schausberger hier schreibt! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich schon zum Schluß kommen. Heute geht es darum, die Defibrillation – ein schwieriges Wort; ich bringe es selten heraus – durch Rettungssanitäter möglich zu machen – eine sehr wichtige Sache. Es ist dies ein gemeinsamer Antrag, eine gemeinsame Initiative, aber ich betone abschließend noch einmal: Für uns ist das nur ein Vorgriff auf das Gesamtwerk.

Ich wünsche mir nur, daß auch in der ÖVP die Gesundheitspolitiker wieder das Sagen haben. Wir haben uns in den letzten Wochen in den Kontakten mit den Rettungsorganisationen, mit den Ländern, mit den Gewerkschaften sehr angenähert. Ich bin sehr zuversichtlich, daß es uns gemeinsam gelingen wird, einen vernünftigen, für alle akzeptablen Vorschlag zu unterbreiten, der auch im Interesse der Patienten liegt. Darum würde ich bitten! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Pumberger: Da sind Sie ja schon wieder in Tirol!)

19.13

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Motter. – Bitte, Frau Abgeordnete.

19.13

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegenden Regierungsvorlage, mit der das Dentistengesetz geändert wird, geben wir unsere Zustimmung, denn durch diese Novelle zum Dentistengesetz werden nun die Dentisten den Zahnärzten und Zahnärztinnen rechtlich gleichgestellt. Damit fallen die Dentisten, die wegen der nicht mehr stattfindenden Ausbildung eine auslaufende Berufsgruppe darstellen, in den Anwendungsbereich der Zahnarztrichtlinien der EU, was gleichzeitig die Grundlage für ihre Anerkennung in den EU-Mitgliedsländern ist.

Trotzdem ist aus meiner Sicht eine kurze Kritik angebracht, und zwar deshalb, weil auch Personen ohne Ausbildung in zahntechnischen wie auch zahnmedizinischen Belangen als Hilfspersonen herangezogen werden können. Das ist ein Manko, das ich leider auch bei den Zahnärzten feststellen muß, und es kommt relativ oft zum Einsatz dieser Hilfskräfte. Ich bitte Sie daher, sehr geehrte Frau Ministerin, baldmöglichst ein Berufsbild mit entsprechenden Ausbildungskriterien zu schaffen. Wir geben auch dem Antrag der Freiheitlichen, der dies zum Inhalt hat, heute wieder unsere Zustimmung.

Meine Damen und Herren! Zum vorliegenden Antrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und des Sanitätsdienstes geändert wird, möchte ich nochmals festhalten, daß dieser Antrag in aller Eile gemacht wurde und – ich kann es nicht anders ausdrücken – einen faulen Kompromiß darstellt, allerdings nicht, was den Inhalt betrifft, sondern hinsichtlich der Vorgangsweise.

Ich befürchte nach wie vor, daß das lang geforderte umfassende Sanitätsgesetz auf die lange Bank geschoben wird. Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, aber ich habe diesbezüglich noch meine Zweifel. Ich fürchte, wir werden weiterhin auf eine gezielte Ausbildung der SanitäterInnen, auf die erforderliche Kompetenz sowie auf die notwendige rechtliche Basis der im Rettungswesen arbeitenden Personen warten müssen. Meine Damen und Herren! Ich lasse mich, wie gesagt, gerne eines anderen belehren, zum Beispiel dann, wenn der Termin Ende Februar wirklich eingehalten wird und wir eine neue Vorlage haben. Aber bis jetzt glaube ich nicht daran.

Diese Ermächtigung zur Defibrillationsbehandlung begrüßen wir, stellen aber auch fest, daß diese Maßnahme bei weitem nicht ausreichend ist, denn derzeit sind nur 9 Prozent der im


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