Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 43

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Anstatt die Kritik der Experten zu beachten und daran zu arbeiten, die Steuergesetze zu vereinfachen und fairer zu gestalten sowie gleichzeitig die Effizienz der öffentlichen Verwaltung zu steigern, um die Ausgabendynamik einbremsen zu können, überlegen SPÖ und ÖVP lediglich, wie sie neue Einnahmequellen erschließen können, wie z.B. die Erhöhung der Energiesteuer, die Anhebung der Mineralölsteuer für Treibstoffe, eine höhere Grundsteuer, die Einführung einer Wertschöpfungsabgabe, eine weitergehende Besteuerung des Veräußerungsgewinnes bei Privatliegenschaften, eine zusätzliche Besteuerung von Kapitaleinkünften, die sogenannte Aktiensteuer.

Die derzeit bestehende außerordentlich hohe Steuerlast und die damit verbundene Bürokratie werden von den Österreicherinnen und Österreichern nicht länger akzeptiert.

Wir Freiheitlichen treten hingegen für ein Steuersystem ein, welches die Familien begünstigt, vor allem die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen entlastet und die klein- und mittelständischen Unternehmen fördert. Durch diese Steuerreform soll der Wirtschaftsstandort Österreichs gestärkt, die Kaufkraft der Österreicherinnen und Österreicher erhöht und durch eine vermehrte Inlandsnachfrage die Arbeitslosigkeit wirksam bekämpft werden.

Das freiheitliche Modell ,FAIRE STEUERN‘ baut auf Einfachheit, Transparenz, Fairneß, Ehrlichkeit, Wirksamkeit, Unternehmertum, Wachstum und Bürokratieabbau auf, wobei folgende Grundsätze Anwendung finden:

1. Alle Einkommen werden nach Abzug der jeweiligen Freibeträge mit einem einheitlichen Steuersatz von 23 % besteuert. Die ,Fairen Steuern‘ ersetzen die bisherige Einkommensteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer.

2. Alle Steuerpflichtigen erhalten einen jährlichen Freibetrag von öS 150.000 pro Erwachsenen und von öS 75.000 pro Kind. Das heißt, daß eine Familie mit zwei Kindern ein steuerfreies Einkommen in der Höhe von öS 450.000 beziehen kann. Ein von einem Ehepartner nicht konsumierter Freibetrag ist aliquot beim anderen Ehepartner anrechenbar.

3. Pro Familie steht ein maximaler Freibetrag von öS 450.000 zur Verfügung. Die Freibeträge werden zwischen öS 600.000,- und öS 900.000,- der laufenden Bezüge mit Ausnahme der Kinderfreibeträge auf Null eingeschliffen.

4. Das 13. und 14. Monatsgehalt bleiben unangetastet.

5. Sämtliche Investitionen können im ersten Jahr zu 100 % steuerlich geltend gemacht werden. Investierte nicht entnommene Gewinne sind daher steuerfrei.

6. Sämtliche Ausnahmebestimmungen, Absetzbeträge sowie sonstige Freibeträge (ausgenommen öS 8.500 bei den sonstigen Bezügen) und Steuerschlupflöcher werden gestrichen.

7. Sozialversicherungsbeiträge können im Rahmen der Freibeträge steuermindernd geltend gemacht werden.

8. Die Höchstbeitragsgrundlagen in der Krankenversicherung werden aufgehoben (Arbeitnehmer derzeit öS 42.000,-, Selbständige öS 49.000,-).

9. Kleinverdiener mit einem Einkommen bis zu öS 250.000,- erhalten jährlich einen einkommensabhängigen Zuschlag zur Familienbeihilfe in der Höhe von maximal öS 9.600,- pro Kind.

10. Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen bis öS 200.000,- erhalten jährlich eine einkommensabhängige zusätzliche Beihilfe in Höhe von maximal öS 2.000,--.

11. Die Steuererklärungen werden einfach und verständlich.

Wir Freiheitlichen erachten dieses Modell als die Grundlage für ein faires Steuersystem, welches Arbeit schafft und Leistung belohnt, wobei der lineare Steuersatz und die Freibeträge für Erwachsene und Kinder so festgelegt sind, daß Familien, kleine beziehungsweise mittlere


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