Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 44

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Einkommensbezieher sowie klein- und mittelständische Unternehmungen gegenüber dem derzeitigen System extrem begünstigt werden.

Um Österreich wieder auf die Überholspur zu bringen, ist eine Steuerreform unabdingbar, welche den Wirtschaftsstandort Österreich stärkt, die Kaufkraft der Österreicherinnen und Österreicher erhöht und durch eine erhöhte Inlandsnachfrage die Arbeitslosigkeit bekämpft.

Die bisherige Lohn-, Einkommen-, Körperschaft- und Kapitalertragsteuer müssen daher ehestmöglich durch ,FAIRE STEUERN‘ abgelöst werden, die die genannten Grundsätze erfüllen und zu einer Nettoentlastung der österreichischen Steuerzahler um rund 60 Mrd. S führen.

Weitere Maßnahmen, die zur Verminderung der Realeinkommen führten, waren die sogenannten Pensionsreformen, die in Wahrheit auf Pensionskürzungen hinausliefen sowie die empfindliche Kürzung des Karenzurlaubsanspruches, die vor allem berufstätige Frauen trifft. Seit 1995 sind sowohl die öffentlichen Ausgaben für das Karenzgeld rückläufig als auch ein Rückgang der Gesamtausgaben für Familienleistungen feststellbar.

Auch die von dieser Bundesregierung verordneten Maßnahmen im Bereich der Krankenversicherung führten zu massiven Belastungen der Versicherten, die letztlich zu einer Verminderung des verfügbaren Einkommens führten. So erhöhten sich von 1993 bis 1997 die Einnahmen der Krankenversicherung aus Beiträgen von 82 auf 94 Mrd. S (+ 14,6 %).

Nachdem das milliardenschwere Defizit der Krankenversicherungsträger durch die Beitragserhöhungen und Leistungskürzungen im Jahre 1997 einigermaßen reduziert werden konnten, droht den Versicherten wegen der ungebremsten Ausgabensteigerungen nun neuerlich eine Belastungswelle. So äußerten in den letzten Tagen etwa der Präsident des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger Hans Sallmutter und der Obmann der Wiener Gebietskrankenkasse Franz Bittner, daß man demnächst wieder Beitragserhöhungen vornehmen müsse.

In diesem Zusammenhang ist bezeichnend, daß das von der Sozialministerin in Auftrag gegebene Gutachten des Beratungsunternehmens KPMG Consulting heftige Kritik an der kostenintensiven Struktur der österreichischen Sozialversicherung übt. So wird die Zersplitterung der Organisation heftig kritisiert. Dadurch würden mögliche Synergien nicht genutzt, was das System verteuere. Die Versicherten würden trotz gleicher Beitragszahlungen höchst unterschiedliche Leistungen erhalten – ein Verstoß gegen das Solidarprinzip der Versicherung.

Speziell im Bereich der EDV, die von jedem Sozialversicherungsträger autonom betrieben wird, könnten keine Synergien genutzt werden. Aus Kosten- und Kompetenzüberlegungen sollte der Hauptverband zumindest die Oberaufsicht über die EDV erhalten. Das werde aber von den einzelnen Trägern strikt abgelehnt. Statt ein gemeinsames System oder zumindest miteinander kompatible Systeme zu installieren, rüsteten die Träger ihre Anlagen weiter auf. Experten zufolge werde jeder Versuch des Hauptverbandes, dem entgegenzusteuern, als Eingriff in die operative Führung des Trägers verstanden. Ein Hauptproblem der derzeitigen Struktur bestehe darin, daß die im Hautverband sitzenden Vertreter der einzelnen Sozialversicherungsträger ausschließlich das Wohl ihrer eigenen Kasse im Auge haben und nie das Wohl der gesamten österreichischen Sozialversicherung. Die Selbstverwaltung der Träger widerspreche in der derzeitigen Form aber auch dem Solidarprinzip in der Sozialversicherung. Trotz gleicher Beitragshöhen, etwa in der Krankenversicherung, habe jedes Bundesland unterschiedliche Leistungen. Erwirtschafte ein Bundesland Gebarungsüberschüsse, würden dort die Leistungen erhöht. Dadurch werde verhindert, daß eine Umverteilung durch den Ausgleichsfonds zu anderen Krankenkassen mit einer weniger günstigen Beitragsstruktur erfolge.

Andererseits besteht wenig Bereitschaft, etwaige Einsparungen und Kostensenkungen an die Versicherten weiterzugeben. So wurde etwa zwischen den Krankenversicherungsträgern und der Ärztekammer für Oberösterreich vereinbart, etwaige Einsparungen bei Medikamentenkosten wie folgt aufzuteilen:


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