Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 59

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Zur Frage 20:

Die Verhandlungen zur Ausgestaltung der Steuerreform 2000 sind derzeit im Gange. Ich kann Ihnen daher über die Inhalte der Reformmaßnahmen noch nicht konkret berichten. Wir schließen allerdings aus, daß die geplante Tarifsenkung bei der Einkommen- und Lohnsteuer durch die Anhebungen anderer Abgaben, Steuern und Gebühren finanziert werden soll.

Zur Frage 21:

Die Bundesregierung überlegt keineswegs eine allgemeine Besteuerung von Kursgewinnen bei Wertpapieren. Dies hieße ja, daß ein Kursgewinn, egal ob durch eine Veräußerung realisiert oder nicht, besteuert würde.

Im Interesse der Steuergerechtigkeit halten wir es jedoch gerechtfertigt, die bisher schon bestehende Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Wertpapieren zu überdenken. Dies aus zwei Gründen: Erstens halten wir es für ungerecht, daß jeder Arbeitnehmer seinen Arbeitslohn selbstverständlich versteuern muß, hingegen der Gewinn aus der Wertpapierveräußerung nur dann steuerpflichtig ist, wenn er innerhalb der sogenannten Spekulationsfrist – also der Zeitspanne zwischen Ankauf und Veräußerung eines Wertpapiers – anfällt. Zweitens ist die Spekulationsfrist von einem Jahr selbstverständlich willkürlich. Es ist wohl nur schwer zu verstehen, daß die Veräußerung innerhalb von 365 Tagen nach Erwerb eine Steuerpflicht auslöst, eine Veräußerung nach 366 Tagen oder später hingegen keine Besteuerung nach sich zieht. (Abg. Böhacker: Da kommen Sie aber "bald" drauf! Das Gesetz gibt es schon jahrelang, seit Jahrzehnten!)

Zur Frage 22:

Im Sinne der Kostenwahrheit im Verkehrsbereich beziehungsweise aus Umweltüberlegungen halten wir die Besteuerung des Kfz-Verkehrs für angemessen. Für die Steuerreform 2000 sind von seiten des Bundeskanzlers in diesem Bereich keine Änderungen vorgesehen.

Zur Frage 23:

Ich halte es betreffend Getränkesteuer zunächst für richtig, den Ausgang des laufenden Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof abzuwarten. Eine vorschnelle und unüberlegte Abschaffung ohne Gegenfinanzierung birgt für die Tourismuswirtschaft mehr Gefahren als Vorteile. Ich gehe nämlich davon aus, daß die mit der Getränkesteuer finanzierte touristische Infrastruktur mehr Vorteile für den Tourismus bringt als eine eher geringfügige Preissenkung bei den Getränken im Fall der Abschaffung. Jedenfalls muß eine allfällige Abschaffung der Getränkesteuer mit einer Absicherung der Gemeindefinanzierung einhergehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Zur Frage 24:

Diese Frage richten Sie an die falsche Adresse. Es wäre zu dieser Frage eine Diskussion mit den Vertretern der Städte und Gemeinden zu führen.

Zur Frage 25:

Ich ersuche Sie um Verständnis dafür, daß ich mich beim derzeitigen Stand der Verhandlungen zur Steuerreform 2000 zu dieser Frage nicht konkret äußern kann. Die Einführung einer Wertschöpfungsabgabe hat, was das Ziel der Entlastung von Lohnnebenkosten betrifft, Vor- und Nachteile. Ich versichere Ihnen, daß die Bundesregierung diese sorgfältig abwägen und erst dann eine Entscheidung treffen wird.

Zur Frage 26:

Die im Bundesrechnungsabschluß 1997 im Rahmen der Jahreserfolgsrechnung unter der Position "Sonstige Werkleistungen Dritter" ausgewiesene Veränderung in Höhe von 21,6 Milliarden


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