Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 62

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insgesamt 3,9 Milliarden Schilling für die Forschung und Technologieförderung zur Verfügung stehen. Der Forschungsförderungsfonds wird zudem 1999 weiters einen Haftungsrahmen in der Höhe von 2 Milliarden Schilling erhalten. Die Bereitschaft der Oesterreichischen Nationalbank, zum gegebenen Zeitpunkt in Zukunft nicht mehr benötigte Währungsreserven in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Europäischen Zentralbank über Währungsreserven der Förderung von Forschung und Entwicklung in Österreich zu widmen, stellt zudem einen sichtbaren Beitrag zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes und der Beschäftigung dar. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Zur Frage 37:

Die beiden Forschungsförderungsfonds sind unverzichtbare Bestandteile der österreichischen Förderlandschaft und wesentliche Instrumente der Forschungs- und Technologiepolitik in Österreich. In der Vergangenheit wurde auf Kontinuität in der Budgetierung der beiden Fonds größter Wert gelegt – mit einer Ausnahme: Die Dotierung des Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft wurde vom zuständigen Ressortminister in Abstimmung mit dem Finanzminister etwas zurückgenommen. Das geschah nicht mit der Absicht, der Forschung Fördermittel wegzunehmen, sondern mit dem Ziel, die Direktdarlehen des Fonds zu reduzieren.

Mittlerweile hat der Fonds seine Förderpolitik adaptiert. Damit er diesen Weg auch für risikoreiche Projekte in Zukunft beschreiten kann, soll er 1999 mit einer öffentlichen Bürgschaft in der Höhe von 2 Milliarden Schilling ausgestattet werden. Eine kontinuierliche und verläßliche Dotierung der beiden Fonds ist wichtig und auch für eine mittel- und langfristige Forschungspolitik notwendig. Die beiden Fonds werden in die Forschungspolitik der Bundesregierung eingebunden und auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Dementsprechend werden sie auch in Zukunft – je nach Schwerpunktsetzung der Bundesregierung – aus dem Budget dotiert werden. Eine starre Valorisierung der Budgetansätze wäre nicht der richtige Weg.

Zur Frage 38:

Österreich hat ein anerkanntes und beispielhaftes System der Familienförderung. Die Familienförderung ist ein Schwerpunkt der Arbeit der Bundesregierung. Mit der etappenweisen Erhöhung der Familienbeihilfe und der Steuerabsetzbeträge in den Jahren 1999 und 2000 sowie weiteren Verbesserungen für Alleinerzieherinnen, für soziale Härtefälle und für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erlangt Österreich einen Spitzenplatz bei der Familienförderung in Europa. Die Finanzierung von Familienleistungen hat derzeit unterschiedliche Quellen und erfolgt mit unterschiedlichen Techniken. Qualität und Umfang von familienpolitischen Leistungen sind daher unabhängig von der Frage der Technik der Finanzierung zu beurteilen.

Zur Frage 39:

Gemäß § 11 lit. f des Pensionsgesetzes, auf den § 44 des Bezügegesetzes verweist, erlischt der Anspruch auf Ruhebezug durch Verurteilung von einem inländischen Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe. Der Anspruch erlischt nicht, wenn diese Rechtsfolge der Verurteilung bedingt nachgesehen wird, es sei denn, daß diese Nachsicht widerrufen wird. Für eine darüber hinausgehende Regelung sehen wir daher keinen Anlaß. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.55

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke dem Herrn Staatssekretär für die Beantwortung der Dringlichen Anfrage.

Ankündigung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bevor wir in die Debatte eingehen, gebe ich bekannt, daß die Abgeordneten Mag. Kammerlander und Genossen nach § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt haben, einen Untersuchungsausschuß zur Verantwortlichkeit von Mitgliedern der Bundesregierung im Zusammenhang mit der freien Ausreise der Täter nach dem Mord am damaligen Vorsitzenden der DPK Dr. Ghassemlou und zwei seiner Vertrauten einzusetzen.


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