Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 64

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Und noch etwas, Herr Staatssekretär! Sie haben auch ein trauriges Jubiläum gefeiert. Kaum daß wir die Vorsitzführung in der EU abgegeben haben, war Österreich das erste Land, das in entsprechender Form von der EU einen blauen Brief bekommen hat, weil Österreich nicht in der Lage dazu ist, mit seinem Budget Vorsorge für die Zukunft zu treffen.

Haben Sie all das schon vergessen? So ernst nehmen Sie also blaue Briefe, so ernst nehmen Sie die Kritik Ihrer sozialdemokratischen Nehmerinnen und Nehmer aus der Europäischen Union an Ihnen, an Ihrer Regierungspolitik und an dem von Ihnen erstellten Budget. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Herr Staatssekretär! Die Zahlen, die diese Bundesregierung zu verantworten, vorzulegen hat, geben keinen Anlaß zum Jubeln.

Vor nahezu zwei Jahren wurde das Frauen-Volksbegehren durchgeführt. Keine einzige Forderung aus diesem Frauen-Volksbegehren wurde bis heute in entsprechender Form umgesetzt. Wir konnten mehrfach die Damen der vier anderen Fraktionen hier im Hohen Hause, mit Kommunisten aufgeschmückt, im Fernsehen sehen. Erreicht haben diese vier Fraktionen hier im Hohen Haus für die Frauen jedoch nichts.

Die Pensionen der Frauen sind nach wie vor gesunken. Der Abstand zu den Männerpensionen wird immer größer, und daher stellen wir Freiheitlichen folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haller, Mag. Haupt betreffend Sicherung einer angemessenen eigenständigen Pension für alle Frauen

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf zuzuleiten, der eine eigenständige Pensionsabsicherung für alle Frauen nach folgenden Grundsätzen beinhaltet:

pensionsbegründende und kostenlose Anrechnung der Kindererziehungszeiten bis zum Schuleintritt der Kinder wie Beitragszeiten, wobei die Bemessungsgrundlage aus der Zeit vor der Karenz oder – mangels einer solchen – die durchschnittliche Bemessungsgrundlage von Frauen heranzuziehen ist;

pensionsbegründende und kostenlose Anrechnung der Zeiten häuslicher Pflege von pflegebedürftigen Personen in Relation zum Pflegeaufwand;

Splitting der in der Ehe erworbenen Pensionsansprüche zwischen den Ehepartnern, solange ein Ehepartner nicht selbst versichert ist und keine Versicherungszeiten aus Kindererziehung und Pflege erwirbt, wobei die verlorenen Ansprüche durch Beiträge nachgekauft werden können und

alternativ zum Splitting Einzahlung eines Pensionsbeitrages für den nicht erwerbstätigen Ehegatten im Ausmaß von zumindest 700 S beziehungsweise 5 Prozent des Nettoeinkommens."

*****

Weiters:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Haller, Mag. Haupt betreffend effizientere und damit für die Versicherten billigere Strukturen im Sozialversicherungssystem

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht,


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