Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 98

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7. § 44j lautet:

"(1) Die §§ 13, 16 Abs. 1, 20 Abs. 1, 2 und 5 bis 6, 21, 23, 27, 28, 33 bis 40, 41 Abs. 1 bis 3, 42 bis 45 und 63 Abs. 4 des Pensionsgesetzes 1965 sind anzuwenden.

(2) Der Anspruch auf Ruhebezug erlischt durch

1) Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft

2) Verzicht

3) Ablösung

4) rechtskräftige Verurteilung durch ein inländisches Gericht wegen einer oder mehrerer strafbarer Handlungen, die Gegenstand einer öffentlichen Anklage im Sinne des § 2 Abs. 3 der Strafprozeßordnung 1975 sind. Der Anspruch erlischt nicht, wenn die Verurteilung bedingt nachgesehen wird, es sei denn, daß die Nachsicht widerrufen wurde."

8. Nach § 51 wird folgender § 52 angefügt:

"§52 (1) §§ 31, 31a, 34 Abs. 4 und 6, 44 Abs. 1 und 3 und 44j treten mit sofortiger Wirksamkeit in Kraft.

(2) (Verfassungsbestimmung) §§ 31a, 34 Abs. 6, 44 Abs. 3 und 44j Abs. 2 sind auch auf Verurteilungen anzuwenden, die vor ihrem Inkrafttreten erfolgt sind."

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, unverzüglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der gemäß den vorstehenden Ausführungen vorsieht, daß

politische Funktionäre im Sinne des Bezügegesetzes ihre Pensionsansprüche nach diesem Bundesgesetz im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung auf Grund einer strafbaren Handlung, die Gegenstand einer öffentlichen Anklage ist, verlieren. Die Neuregelung soll mit sofortiger Wirksamkeit in Kraft treten. Der Verlust des Pensionsanspruches soll frühestens ab dem Inkrafttreten erfolgen, jedoch auch auf Grund von rechtskräftigen Verurteilungen, die vor dem Inkrafttreten erfolgt sind. Dies soll durch eine Verfassungsbestimmung im Bezügegesetz klargestellt werden.

*****

Ich erteile jetzt Herrn Abgeordneten Ing. Meischberger das Wort. – Herr Abgeordneter, Sie haben noch 3 Minuten zur Verfügung.

18.54

Abgeordneter Ing. Walter Meischberger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! (Abg. Schwarzenberger: Die Abschiedsrede!) – Auf meine Abschiedsrede werden Sie noch lange warten müssen, Herr Schwarzenberger. Ich hoffe, Sie sind dann noch im Haus, damit Sie sie auch genießen können. (Abg. Mag. Stadler: Da ist er schon in Pension!)

Ich habe heute den ganzen Tag die Debatte hier mitverfolgt, die von der FPÖ deswegen initiiert wurde, um Privilegien und andere Mißstände in dieser Republik aufzeigen zu können. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Ironische Heiterkeit bei der SPÖ, der ÖVP, dem Liberalen Forum und den Grünen.) Es ist natürlich von Ihrer Seite versucht worden, daraus einen Fall Meischberger zu


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