Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 159. Sitzung / 74

Wir haben versucht, sowohl für die Buchhalter als auch für die Steuerberater einen Mittelweg zu finden, ganz einfach. (Abg. Dr. Graf: Auf Kosten der Anwälte! Auf Kosten eines anderen Berufsstandes!) Es hat sich auch – und das haben Sie auch noch nicht festgestellt – herausgestellt, Herr Abgeordneter Dr. Graf, daß sich die Wirtschaft, die Technologie enorm verändert hat. Wir alle wissen, zu der Zeit, als wir vor etlichen Jahren die Gewerbeordnung beschlossen haben, die Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnung, gab es diese Buchhaltungssysteme noch lange nicht. Wir wollen auf der einen Seite erreichen, daß Menschen, die in einem Betrieb als Buchhalter tätig sind, auch die Möglichkeit haben, selbständig zu werden.

Was passiert denn heute? Schlagen Sie den Inseratenteil der Samstag-Zeitungen auf. Sehr viele Menschen bieten Buchhaltungsarbeiten an, können aber diese nicht als selbständiger Buchhalter und auch nicht als gewerblicher Buchhalter ausführen. Darum ist der erste Schritt, Menschen, die bis jetzt in der Illegalität gearbeitet haben, aus dieser herauszuführen und den gewerblichen Buchhalter in der Kammer der gewerblichen Wirtschaft, in der Wirtschaftskammer zu verankern. Warum? Weil die Bilanzbuchhalter, die uns – nicht nur uns, sondern allen – vehement die Türen eingerannt sind, speziell in der Wirtschaftskammer verankert sein wollten, weil die Gebühren in dieser wesentlich günstiger sind als in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.

Für den Bereich der Wirtschaftstreuhänder haben wir Anfang der achtziger Jahre die Regelung getroffen, daß nur mehr Akademiker diesen Beruf ergreifen können. Jetzt gibt es aber auch Absolventen von Fachhochschulen und so weiter, und dem Herrn Wirtschaftsminister ist es in Verhandlungen mit den Wirtschaftstreuhändern gelungen, hier wieder ein neues System einzuführen und diese Berufsordnung zu entstauben und auch zu liberalisieren. Es wird keine Honorarordnung mehr enthalten sein und die Möglichkeit bestehen, daß der Buchhalter ohne akademische Ausbildung, aber mit einer Bilanzbuchhalterprüfung, die er erfolgreich abgelegt hat, und gewisser Praxiszeit selbständiger Buchhalter werden kann. Mit Weiterbildungsmaßnahmen und Prüfung kann er auch zur Steuerberaterprüfung antreten. Das ist sehr, sehr positiv. Allerdings – das möchte ich Ihnen auch sagen – kann er ohne akademischen Grad nicht Wirtschaftsprüfer werden. Das ist einvernehmlich vereinbart worden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gab lange Gespräche mit allen Seiten, es gab diese Stellungnahmen und jene Stellungnahmen, und wir haben versucht, einen Mittelweg zu gehen, der allen gerecht wird. Wir haben Limits vorgesehen, die festlegen, bis zu welchem Ausmaß gebucht werden kann, um speziell den Klein- und Mittelbetrieben helfen zu können und kostengünstigere Angebote an Buchhaltungsarbeiten zu erreichen.

Wir haben aber darüber hinaus auch die Prüfungsordnungen entstaubt und, weil immer auf die Sozialpartner losgegangen wird, ganz bewußt die Sozialpartner aus der Prüfungskommission herausgenommen. In der Prüfungskommission sind nun nur mehr das Finanzministerium und das Wirtschaftsministerium vertreten, wobei die Wirtschaftstreuhänder natürlich prüfen können und ihre Mitglieder zur Verfügung stellen können.

Wir haben durchgehend bei allen Prüfungen erreicht, daß nicht ein Angehöriger dieses Berufsstandes auch der Vorsitzende der Prüfungskommission ist, um mehr Gerechtigkeit zu erzielen, und wir haben auch erreicht, daß Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten gewährt werden kann.

Im Rahmen des Ausschusses haben wir einen Abänderungsantrag eingebracht, mit dem wir das Vertretungsrecht der Wirtschaftsprüfer erweitert haben. Die Wirtschaftstreuhänder haben mit dieser Novelle bereits fixiert bekommen, daß sie das Vertretungsrecht bei den Unabhängigen Verwaltungssenaten haben. Jetzt haben wir darüber hinaus noch das Vertretungsrecht nur für die Wirtschaftsprüfer – das sind Akademiker – bei den Verwaltungsgerichtshöfen in diesen anhängigen Verfahren erreicht. Es sind diejenigen, die sämtliche Arbeiten ausführen und die Vorbereitung für die Rechtsanwälte machen. Die Gruppe der Wirtschaftsprüfer, die hochspezialisiert ist, hat also jetzt auch das Vertretungsrecht beim Verwaltungsgerichtshof.

Meine Damen und Herren! Die öffentliche Auseinandersetzung rund um dieses Gesetz war hauptsächlich von den Anliegen der Buchhalter geprägt, aber dieses Berufsrecht ist im Einver


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