Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 159. Sitzung / 108

dauer in Österreich nachweisen muß oder nur eine vierjährige. Das, was damit bewirkt werden würde, wäre nicht die Ausschaltung von Härtefällen, Herr Klubobmann, sondern daß der Kreis jener, die in den Genuß kommen – es geht dabei um Geld; es geht um etwas, was sozusagen wirklich einen materiellen Gesichtspunkt in sich birgt –, größer würde. Das ist die Intention des Antrages von Dr. Kier, den die grüne Fraktion unterstützt, und deshalb unterstützen wir auch den heutigen Fristsetzungsantrag.

Herr Klubobmann Dr. Kostelka! Wenn Sie Herrn Dr. Kier zwar nicht lautstark, aber doch vorwerfen, in diesem sensiblen Punkt mit der heutigen Fristsetzungsdebatte politisches Kleingeld wechseln zu wollen, dann muß ich Ihnen entgegnen: Was kann daran, daß sich Menschen heute hier in Österreich in der Wahrnehmung ihres Mandats als Politiker und Politikerinnen für Verfolgte des Nationalsozialismus einsetzen, das Wechseln von politischem Kleingeld sein? Nie, Herr Klubobmann Kostelka, soll das – und deshalb war ich auch ein bißchen bestürzt darüber, daß Sie das so gesagt haben – so verstanden werden, als wolle man politisches Kleingeld damit wechseln.

Es stehen die ehrliche Absicht und Intention dahinter, für diese Menschen etwas zu tun, da der Kreis jener, die in den Genuß dieser Geste kommen, immer kleiner wird, weil sie ja bereits vor dem Jahre 1938 in Österreich gewohnt haben müssen. Sie sind daher nicht mehr die allerjüngsten, das besagt ja schon die aktuelle Jahreszahl! Es handelt sich um zumindest Sechzigjährige; das ist die Untergrenze. Deshalb ist das etwas, hinsichtlich dessen ich meine, daß die Lösung nicht aufgeschoben werden kann und der Verfassungsausschuß aufgefordert ist – in welchem Rahmen und in welcher Form auch immer –, aktiv zu sein. (Präsident Dr. Fischer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Das Kuratorium des Nationalfonds führt aus. Aber der Gesetzgeber ist nicht das Kuratorium, sondern der Nationalrat, und die Vorgaben gibt der Ausschuß und damit das Plenum. Deshalb, Herr Dr. Kier: Danke für Ihre Initiative und ja zur Fristsetzung! (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

16.00

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, und ich bitte daher, die Plätze einzunehmen.

Wir stimmen ab über den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Kier, dem Verfassungsausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 901/A betreffend Änderung des Bundesgesetzes über den Nationalfonds der Republik Österreich eine Frist bis zum 23. März 1999 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Fristsetzungsantrag zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit nehmen wir die Verhandlungen über die Tagesordnungspunkte 5 und 6 wieder auf.

Zu Wort gelangt als nächster Redner Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. – Bitte.

16.00

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Nationalrat befaßt sich heute mit der 5. Novelle des Bundesimmobiliengesetzes. Die Freiheitliche Partei wird dieser Regierungsvorlage zustimmen, weil damit vieles verwirklicht wird, was wir in der Vergangenheit ebenfalls vertreten und gefordert haben.

Die Grundzüge dieser Novelle sind zweifellos richtig, meine Damen und Herren. Das betrifft vor allem die Veräußerung von früheren Naturalwohnungen, die den bisherigen Bewohnern zum Kauf angeboten werden. Die Schaffung von Wohnungseigentum ist ein altes freiheitliches Anlie


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