Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 159. Sitzung / 134

mehrmals ein- und ausreisen. Im Hinblick darauf wäre eine großzügigere Regelung aus meiner Sicht wünschenswert gewesen.

Über den formalen Details wie den Kosten und Kompetenzen dürfen wir aber, so meine ich, die politische Dimension nicht übersehen. Was wir dringend ausführlicher diskutieren sollten, ist etwa die Frage: Wer bestimmt beispielsweise Ausnahmen von der Sichtvermerksregelung, die sich durch das Schengen-Abkommen ergibt? Unter welchen Gesichtspunkten sollen Ausnahmegenehmigungen erteilt werden? – Südafrika ist schon erwähnt worden, und wir haben diese Frage auch im Ausschuß ausführlich diskutiert.

Auch ich möchte Ihnen, Herr Außenminister, dafür danken, daß auf Ihre Initiative hin morgen und übermorgen in der Schengener Arbeitsgruppe, die sich mit Personenverkehr und Visa beschäftigt, über dieses Thema gesprochen wird. Für uns gilt jedenfalls: Die Frage der gemeinsamen Sichtvermerkspolitik muß auch inhaltlich diskutiert werden.

Ein Beispiel für das, was ich meine: Frankreich hat etwa Ausnahmen für seine ehemaligen Kolonien durchgesetzt – das ist gut so –, aber auch wir als kleines Land, das keine Kolonien gehabt hat, wollen den Kontakt zu jenen Ländern, mit denen wir schon jahrzehntelange freundschaftliche Beziehungen pflegen, durch das Schengener Abkommen und seine Folgen nicht verschlechtern, sondern weiterhin erleichtern.

Sicherheit ist bestimmt nicht das einzige und schon gar nicht das ausschließliche Kriterium unserer Beziehungen zu den Menschen in anderen Ländern. Es gehört zur Kompetenz unserer Außenpolitik und nicht zum Aufgabenbereich der Polizei und Einreisebehörde, die Beziehungen zu anderen Staaten zu bestimmen. Das soll und wird auch so bleiben! (Beifall bei der SPÖ.)

17.51

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wir kommen zu den Abstimmungen.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1431 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf in zweiter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig beschlossen.

Damit können wir sogleich die dritte Lesung vornehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen, dies ebenfalls durch ein Zeichen zu bekunden. – Die Vorlage wurde auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluß des gegenständlichen Staatsvertrages samt Anhang und Schlußakte in 1482 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diese Genehmigung erteilen wollen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Nationalrat hat die Genehmigung einstimmig erteilt.

Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG, daß die Kundmachung des Abkommens in allen authentischen Sprachfassungen durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen hat, zu beschließen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch dieser Beschluß ist einstimmig gefaßt worden.


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