Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 159. Sitzung / 153

Wir bringen daher folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Maria Schaffenrath, Partnerinnen und Partner zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert wird, in der Fassung des Ausschußberichtes des Unterrichtsausschusses (1568 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Die Ziffer 2 wird ersetzt:

§ 2 Abs. 1 lautet:

"(1) Voraussetzung für die Gewährung von Schulbeihilfen und Heimbeihilfen (einschließlich Fahrtkostenbeihilfen) ist außer den in § 1a, sowie den §§ 9, 11 und 11a genannten Bedingungen, daß die Schülerin bzw. der Schüler

1. bedürftig ist,

2. die gleiche Schulstufe noch nicht besucht hat und

3. den Schulbesuch, für den Schülerbeihilfe beantragt wird, vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen hat; diese Altersgrenze erhöht sich für Selbsterhalter im Sinne des § 12 Abs. 2 Z 2 und 3

a) um ein weiteres Jahr für jedes volle Jahr, in dem sie sich länger als vier Jahre zur Gänze selbst erhalten haben, sowie

b) um die Hälfte der Zeit, die sie Kinder auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr gepflegt und erzogen haben,

höchstens jedoch um insgesamt fünf Jahre."

2. Die Ziffer 8 lautet:

Der § 8 entfällt, die Numerierung der folgenden §§en wird angepaßt.

*****

Frau Ministerin! Ich bedauere es sehr, daß die vorliegende Novelle mit so vielen positiven Aspekten – ich habe es Ihnen ausdrücklich zugestanden – aus unserer Sicht jedenfalls daran scheitert, das heißt, unsere Zustimmung nicht bekommen kann, weil Sie einfach über diesen ideologischen Schatten einer Leistungsbeurteilung mit Hilfe von Ziffern nicht springen können und weil die durchschnittlich erbrachte ziffernmäßige Leistung, dieser Notendurchschnitt dafür ausschlaggebend ist, ob sozial Bedürftige diese finanzielle Unterstützung von uns bekommen oder nicht. (Beifall beim Liberalen Forum.)

19.09

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Abänderungsantrag, den Frau Abgeordnete Schaffenrath verlesen hat, ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß überreicht worden und wird in die Verhandlung miteinbezogen.

Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Dr. Höchtl. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

19.10

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Höchtl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin zwar überrascht, daß ich aus dem Munde der Liberalen höre, daß sie auf Leistung keinen Wert mehr legen (Abg. Schaffenrath: Auf Ziffern keinen Wert!), diese Haltung ist aber durchaus möglich, ich akzeptiere das und werde in Hinkunft ganz einfach die Liberalen als leistungsfeindlich darstellen. Sie haben das hier entsprechend dokumentiert. (Zwischenrufe beim Liberalen Forum.)


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