Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 159. Sitzung / 160

und Schülerinnen in Auftrag geben wird. Daraus werden dann Vorschläge zur Verbesserung des Schülerbeihilfensystems unter jenen Gesichtspunkten – so hoffe ich –, die wir heute schon vielfach genannt haben, entwickelt werden können. Das, so denke ich, sollte unser aller Ziel sein. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.36

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Riepl. Gleichfalls 2 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte.

19.36

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Bundesministerin! Ich möchte mich ebenfalls ganz kurz mit dem Thema, das auf der Tagesordnung steht, beschäftigen.

Ich denke, das Schülerbeihilfengesetz hat den Zweck – so steht es jedenfalls in den Erläuternden Bemerkungen –, soziale und regionale Bildungsschranken abzubauen. Herr Abgeordneter Höchtl hat in seinem Diskussionsbeitrag gemeint, er stimme diesem Gesetz sehr gerne zu. Ich kann jetzt keine Neuigkeit mehr verkünden, wenn ich sage, unsere Fraktion stimmt auch zu, aber das "sehr gerne" haben wir ein bißchen eingeschränkt, weil wir uns in einigen Punkten gegenüber unserem Koalitionspartner – ich sage das ganz ehrlich – nicht durchsetzen konnten. Herr Abgeordneter Antoni hat diese Punkte bereits angesprochen.

Er hat unter anderem darauf hingewiesen, warum wir diesen Notendurchschnitt von 2,9 als nicht korrekt und nicht in Ordnung empfinden, und er hat auch Begründungen dafür genannt. Ich möchte nur noch eine Bemerkung dazu machen.

Ich habe in meiner Tätigkeit als Elternvertreter in einer Schule oft erlebt, daß die Lehrer gesagt haben, man müsse auch berücksichtigen, welche Möglichkeit zu lernen die Kinder zu Hause haben. Es sei eben ein Unterschied, ob sie die Aufgabe auf dem Küchentisch oder in einem eigenen Raum machen. Es sei ein Unterschied, ob die Eltern berufstätig sind oder nicht und daher nicht oder eben schon die Möglichkeit hätten, bei der Aufgabe zu helfen.

Einmal hat sogar ein Professor in einer Mittelschule bei einem Klassen-Elternabend gesagt: Meldet euer Kind ja nicht vom Religionsunterricht ab! Diesen Einser braucht ihr vielleicht noch einmal, um einen besseren Notendurchschnitt erzielen zu können! – Wenn das die einzigen Argumente sind, dann sollten wir, glaube ich, bei der nächsten Novelle gemeinsam darüber nachdenken, ob man diesen Durchschnittswert, der jetzt mit 2,9 fixiert ist, nicht einfach ersatzlos streichen sollte. – Ich bitte die ÖVP-Fraktion, gemeinsam mit uns auch darüber nachzudenken. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.39

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Schwemlein. Gleichfalls 2 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte.

19.40

Abgeordneter Emmerich Schwemlein (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Als Letzter der Runde möchte ich auf einen wesentlichen Bereich dieser Gesetzesnovellierung hinweisen, und zwar auf die besondere Schulbeihilfe. Ich glaube, daß die besondere Schulbeihilfe eine sehr wichtige Einrichtung ist, betrifft sie doch gerade jene Menschen, die im zweiten Bildungsweg zu einer Matura gelangen wollen. Ich sage das aus einer persönlichen Betroffenheit heraus, da ich vor vielen Jahren selbst im zweiten Bildungsweg die Reifeprüfung gemacht habe.

Ich denke, daß es heute mehr als sinnvoll und zweckmäßig ist, gerade jenen Menschen, die in benachteiligten Regionen wohnen, in denen das Angebot nicht so groß ist, die Möglichkeit einzuräumen, zu einer Reifeprüfung zu gelangen, und diese Menschen dabei auch finanziell zu unterstützen, und zwar dann, wenn sie sich ein halbes Jahr vor der Prüfung karenzieren lassen. Mit dieser besonderen Schulbeihilfe ist die Lebensfähigkeit dieser Menschen garantiert. Daher werden wir auch dieser Novellierung zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.41


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