Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 159. Sitzung / 161

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es hat sich nun Frau Bundesministerin Gehrer zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin.

19.41

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dieser Novelle zum Schülerbeihilfengesetz werden einige sehr wichtige Schwerpunkte gesetzt:

Die Beihilfenbeträge werden um 8 bis 10 Prozent erhöht.

Die Einkommensgrenze wird um 10 Prozent angehoben. Dadurch gibt es einen bedeutend größeren Kreis von Personen, die die Beihilfe bekommen.

Was noch nicht erwähnt wurde: Wir haben eine neue, flacher ansteigende Staffelung bei der Einkommensgrenze gemacht – statt vier gibt es nun fünf Stufen. Dadurch ist ebenfalls ein zusätzliches Ansteigen der Beihilfen gerade im Einkommensbereich zwischen 10 000 und 25 000 S brutto zu vermerken.

Die Veränderung im Notendurchschnitt von 2,8 auf 2,9 hat ja bereits zu Diskussionen geführt.

Wir haben aber auch für die Leistungsanerkennung eine überdurchschnittliche Steigerung des Zusatzbetrags für einen ausgezeichneten Schulerfolg vorgenommen. Dieser Betrag wurde von 3 800 auf 4 800 S angehoben.

Es freut mich, daß im Budget 1999 insgesamt 560 Millionen Schilling für diese Schülerbeihilfen vorgesehen sind. Das bedeutet: Wir geben über eine halbe Milliarde Schilling aus, um die Schüler und Schülerinnen in den weiterführenden Schulen zu unterstützen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Die Studie, von der aus dem Ausschuß berichtet wurde, halte ich für eine wichtige Studie, um einen Hinweis darauf zu erhalten, ob wir unser Ziel, möglichst breite Unterstützung zu geben, erreichen. Ich möchte zur Leistungsdiskussion aber noch zwei Anmerkungen machen.

Erstens: Zahlreiche Studien belegen, daß gerade jene Schüler und Schülerinnen, die nicht auf Rosen gebettet sind, ganz besondere Leistungen erbringen.

Zweitens: Ich weiß, daß auch bei allen anderen Stipendien in Österreich eine gewisse Leistungsanforderung vorgesehen ist – sei es bei den Stipendien für die Universitätsstudenten, wo eine bestimmte zeitliche Grenze gesetzt wird, wo Prüfungen verlangt werden, sei es bei den Stipendien für die Fachhochschulstudenten, wo sogar ein bestimmter Notendurchschnitt als Voraussetzung eingeführt wurde.

Ich meine, daß wir mit dieser Erhöhung um 25 Prozent einen richtigen Schritt setzen, und danke für all die Unterstützung, die im Ausschuß bekundet wurde. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.44

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlußwort der Berichterstattung wurde nicht verlangt.

Wir stimmen jetzt ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1568 der Beilagen unter Berücksichtigung der dem Ausschußbericht 1585 der Beilagen beigedruckten Abänderungen.

Die Abgeordneten Schaffenrath und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht. Ich werde daher so vorgehen, daß ich zunächst über die von dem erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lasse.


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